Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 145

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„Behinderung spielt in der Realität eine Rolle. Lebenslange Betreuung und vermehrte Kosten sind die Folge.“ – Zitatende.

Meine Damen und Herren, die Verwirklichung dieses Gesetzentwurfes würde demnach eine Verschlechterung der rechtlichen und vor allem tatsächlichen Position von behin­dert geborenen Kindern und deren Eltern bedeuten. Die Auswirkung durch diesen An­trag wäre so, dass die Stellung des Arztes an sich rechtlich sicherer wäre, was aber zur Folge hätte, dass die Beratung der betroffenen Frau dann nicht so ausführlich ist und gegebenenfalls die Entscheidungsfähigkeit, die Entscheidungsfreiheit der Frau tendenziell eingeschränkt werden würde.

Das lassen wir nicht zu, das wollen wir auf keinen Fall. Die freie Entscheidung der Frau ist nach wie vor das Wichtigste.

Aber eine Entwicklung in Richtung Defensivmedizin soll natürlich im Interesse der Pati­entInnen und ÄrztInnen auch nicht sein. (Abg. Dr. Haimbuchner: Entscheidung der Frau? „Mein Bauch gehört mir“ ...?) Daher ist es insofern gar nicht schlecht, dass die­ser Antrag nun auf der Tagesordnung ist. Ich hoffe, dass wir diese wichtige Sache sachlich erörtern können und hoffentlich zu Lösungen kommen. Die vorliegende scheint nicht dafür geeignet zu sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grü­nen.)

18.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


18.36.58

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Antrag und die zugrunde liegende Judikatur, die Sachverhalte, die in diesen Entscheidungen eine Rolle spielen, führen uns zweifellos in einen sehr heiklen Bereich nicht nur der Judikatur, sondern unseres Rechtssystems überhaupt, weil es in diesem Bereich einfach auch um die Abwägung oder die vermeintliche Abwägung geht, die aus diesen Judikaten hervorkommt, zwischen dem Schutz des Lebens einerseits und der vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflicht und der Haftung für einen Verstoß dage­gen andererseits.

Es ist, glaube ich, sehr wichtig, zu sagen, dass einerseits diese Judikatur ganz klar­stellt, dass die Geburt eines Kindes keinen Schaden darstellt – das ist das eine, und das zu betonen ist, glaube ich, ganz wichtig –, dass es aber andererseits natürlich – und die Konsequenz, die vom Obersten Gerichtshof in den zitierten Entscheidungen abgeleitet wird, hängt ja damit zusammen – für eine Abtreibung behinderter Kinder rechtliche Möglichkeiten gibt und daher die Aufklärung des Arztes darüber für die Mut­ter eine ganz wesentliche Rolle spielt.

Insofern glaube ich, dass man sich in der Konsequenz dieser Judikate – da gebe ich dem Antragsteller durchaus recht – Gedanken machen muss. Es darf und soll nicht herauskommen, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen gesund geborenen Kin­dern und behinderten Kindern.

Aber auf der anderen Seite weist der hier vorgeschlagene Weg meiner Meinung nach in die falsche Richtung, weil dies dann in Wirklichkeit letztlich die Aufklärungspflicht des Arztes und der Behandlungseinrichtungen minimieren würde und auch die Notwendig­keit einer Haftung eines Arztes für seine Behandlungstätigkeit und für seine Beratungs­tätigkeit quasi vom Tisch wischen würde.

Das ist, glaube ich, der Spannungsbogen, in dem wir uns bewegen und den wir im Zu­ge der weiteren Diskussion auch im Justizausschuss berücksichtigen müssen. Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion. Ich glaube, es ist ein ganz wichtiger, ein heikler


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