Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 146

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und auch ein spannender Bereich, und ich hoffe, dass uns hier einfach auch noch bes­sere Lösungen für dieses Problem einfallen als sozusagen nur, die Haftung überhaupt zu beseitigen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.39.39

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Präsidentin! Hohes Haus! Ich verstehe den Sturm der Entrüstung durchaus. Aber man muss sich schon über­legen, ob die vorliegenden Vorschläge nicht einen Orkan auslösen, dessen Folgen wir nicht kennen.

Prinzipiell ist festzuhalten, und niemand sagt da etwas anderes, dass alleine aus der bloßen Tatsache einer Geburt kein Haftungsanspruch entsteht, außer sie wäre mit einem rechtswidrigen Fehlverhalten verbunden. In Ihrem Antrag wird rechtswidriges Fehlverhalten auf Grund dieses Sturmes der Entrüstung überhaupt pauschal gestri­chen, negiert. Das kann es nicht sein!

Zum besseren Verständnis: Es gibt ja auch Erkrankungen während der Entwicklung eines Embryos zum gebärfähigen Kind, die im Uterus behandelbar sind. Man operiert bereits kleine oder mittelschwere Herzfehler in der Fruchtblase. Wenn hier etwas falsch gemacht wird, hier falsche Diagnosen stattfinden, wollen Sie dann wirklich sagen, dass da kein Haftungsanspruch besteht? Soll ein medizinisches Spezialfach wie die Präna­taldiagnostik sozusagen ohne die Qualitätssicherung durch ein Haftungsrecht gehand­habt werden? Sollen wirklich entstandene Ansprüche rückwirkend erlöschen? – Das ist grob verfassungswidrig! (Zwischenruf des Abg. Dr. Fichtenbauer.) – Na sicher, das sagen Experten.

Was ist die Symbolik dieses Antrages? Er richtet sich gegen die Freiheit einer Frau – und das ist ein Grundrecht auch im Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskon­vention –, sich zu entscheiden, eine Schwangerschaft auszutragen oder sie zu unter­brechen. Wenn im Umfeld dieser Entscheidung falsche Urteile, falsche Diagnosen ab­gegeben werden, entsteht natürlich schon ein Rechtsanspruch, und auf den würde ich als Frau unbedingt beharren. Dass gerade Kindern, die kein Schaden sind, die aber Zeit kosten, intensive Zuwendung benötigen, die Nerven kosten und die auch mehr Geld kosten, wenn man sie gut betreuen will, plötzlich diese Haftung mit Geldentloh­nung nicht mehr zustehen soll, stellt ja gerade eine Diskriminierung dieser Behinderten dar.

Also: Bevor man da etwas aus dem Ärmel beutelt, dessen Folgen man nicht kennt, würde ich dringend empfehlen, einmal eine ExpertInnenkommission einzuberufen und sich kundig zu machen, was ein solcher Radikalschnitt auslösen würde.

Und nochmals: Geburt ist kein Haftungsfall, außer wenn in der Diagnostik grob fahrläs­sig gehandelt wird. Und da gibt es dann den zivilrechtlichen Weg, und diese Möglich­keit würde ich einer Frau nicht entziehen wollen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Darmann zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.43.03

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Hohes Haus! Selbstverständlich kann die Geburt eines Menschen an sich nie ein Schaden sein,


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