Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 152

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. Wir werden ihm dazu ein Handmikrophon geben, damit es ihm leichter fällt. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


19.02.45

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Das ist meine erste Rede mit Beatmungsmaschine. Ich weiß nicht, wer aufgeregter ist, ich oder meine Maschine, aber sie funktioniert. Sie hat ihre erste Bewährungsprobe bereits bei den Koalitionsverhandlungen bestens gemeistert, da hat sie nämlich harmonisch gesurrt und gesummt. Eine SP-Verhandlerin hat gemeint, das sei einschläfernd, und Maria Rauch-Kallat hat gemeint, wie ein Kätzchen.

Jedenfalls ist, glaube ich, ein sehr gutes Programm entstanden, das auch meine Kolle­gin Lapp vorhin kurz zusammengefasst hat, und ich glaube, dass wir einen guten Weg beschreiten.

Weil beim vorigen Tagesordnungspunkt das Thema „Kind als Schaden“ angesprochen worden ist, möchte ich hier anführen, was ich gestern gehört habe, nämlich dass be­hinderte Kinder nicht beatmet werden, weil der Pflegeaufwand zu hoch ist. Ich glaube, wir müssen die pflegenden Angehörigen wesentlich mehr unterstützen, damit auch eine 24‑Stunden-Betreuung möglich und machbar ist. Auch hier finden sich im Regie­rungsprogramm einige wichtige Punkte.

Es gibt zwei OGH-Urteile. In dem einen Fall ist ein behindertes Kind auf die Welt ge­kommen, und der OGH hat geurteilt, dass der Arzt Schadenersatz zahlen muss. In einem ähnlichen Fall ging es um einen sterilisierten Mann, und hier ist ein nichtbehin­dertes Kind unerwünscht zur Welt gekommen. Und diesmal hat der OGH geurteilt, dies ist kein Schaden. Und das, meine Damen und Herren, kann auch nicht sein. Das ist Unrecht, das ist ein Ungleichgewicht, und dies widerspricht auch der Verfassungsbe­stimmung, wonach niemand auf Grund seiner Behinderung benachteiligt sein darf. Wir müssen hier sicher eine Regelung finden, wodurch dieses Unrecht ausgeglichen wird.

Ich glaube nicht, dass der Antrag, der vorliegt, schon der Stein der Weisen ist, aber wir werden ihn vielleicht finden oder zumindest suchen. Ein erster Schritt dazu ist eine Enquete, die zu diesem Thema organisiert wird.

Zum Behindertengleichstellungsgesetz: Es ist erst seit einem Jahr in Kraft, und ich finde, es ist schon einmal ein großer Schritt von meiner Kollegin Theresia Haidlmayr, dass sie sagt, es gibt ein Gesetz, denn vor wenigen Monaten hat sie noch gesagt, es gibt überhaupt kein Gesetz. Immerhin gibt es jetzt ein Gesetz, das bei Bedarf auch anzupassen ist. Ich glaube, man muss diesem Gesetz einmal die Chance geben, sich zu bewähren, dass man auch sieht, wo liegen die Knackpunkte, wo greift es nicht.

Die Bilanz, die die Behindertenanwaltschaft und auch der Präsident des Behinderten­dachverbandes Dr. Klaus Voget zu Jahreswechsel gezogen haben, zeigt eine sehr positive Entwicklung auf. Ich glaube, dass wir einen sehr guten Weg gegangen sind – und diesen auch weiterhin gehen werden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


19.08.11

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Huainigg, ich freue mich, dass ich nach Ihnen das Wort ergreifen darf, denn ich habe unsere Verhandlungen zu dem vor einem Jahr in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz noch in bester


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