Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 153

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Erinnerung, und ich habe Ihren Weitblick und Ihre Kompetenz immer sehr zu schätzen gewusst. Mir hat sehr gut gefallen, dass Sie jetzt gesagt haben, auch ein Gesetz braucht eine Chance, um sich zu bewähren.

Dieses Gesetz, das mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten ist, ist ja etwas ganz Neues in Österreich gewesen und war Vorbild auch für vieles andere, was noch folgen kann. Es ist ein Gesetz, das erstmals im Bereich der Berufseinstellung, aber insgesamt im Be­reich der Behinderung eine ganz klare Absage gegen jegliche Diskriminierung erteilt und vor allem einen wichtigen Schritt zum Abbau von Barrieren auf den verschiedens­ten Ebenen gesetzt hat.

Gerade die Behindertenpolitik in der letzten Legislaturperiode war ein wesentlicher Teil und eine wesentliche Basis für die Sozialpolitik, und ich wünsche mir, dass auch in die­ser Regierung dieses Fundament der Sozialpolitik weiter entwickelt wird.

Ich hoffe auch, dass neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen auch die notwendi­gen Geldmittel, die wir in der vergangenen Legislaturperiode in die Hand genommen haben, um gerade jungen Menschen, um älteren Menschen mehr Chancen zum Ein­stieg in den ersten Arbeitsmarkt zu geben, wieder zur Verfügung stehen.

Ich schließe wieder an: Jedem Gesetz soll man eine Chance geben, und die ersten Erfahrungen zeigen uns ja, dass gerade der Bereich der Schlichtungsverfahren als ein niederschwelliger Zugang zum Recht sehr gerne angenommen wird, dass sich die Zusammenarbeit mit der Behindertenanwaltschaft sehr gut bewährt und dass auch sehr intensiv an der Umsetzung der Etappenpläne zur Barrierefreiheit gearbeitet wird.

Der nun vorliegende Antrag der grünen Fraktion ist aus meiner Sicht eine Weiterent­wicklung und ist aus meiner Sicht auch etwas, was punktuell verschiedene Bereiche anspricht, seien es jetzt zum Beispiel die Kostenersatzansprüche, sei es die Aufwer­tung der Behindertenanwaltschaft. Dem kann ich nur zustimmen, denn wir wissen, dass diese Arbeit der Behindertenanwaltschaft sehr positiv angenommen wird. Sie ist mittlerweile zu einer Serviceeinrichtung geworden, ohne die wir nicht mehr auskommen würden.

Wenn hier im Antrag steht: „Sitz und Stimme im Bundesbehindertenbeirat“, so möchte ich darauf hinweisen, dass der Sitz im Bundesbehindertenbeirat jetzt schon vorgese­hen ist, aber man kann das sicher auch noch mit dem entsprechenden Stimmrecht verstärken. Ich würde in die Diskussion um diesen Antrag, der hier vorliegt – und ich sehe ihn als eine Weiterentwicklung –, auch den Bericht der Behindertenanwaltschaft, der bis spätestens 30. Juni vorliegen wird, mit einbeziehen, um dann aufgrund dieser Erfahrungen, die gesammelt wurden, die Diskussion über Verbesserungen oder viel­leicht auch die eine oder andere Änderung durchzuführen.

Wichtig, denke ich, ist, dass wir dieses Gesetz haben und dass sich das Gesetz im ers­ten Jahr auf vielen Ebenen schon sehr gut bewährt hat, aber es darf hier keinen Still­stand geben, sondern nur eine Weiterentwicklung. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

19.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karl; ebenfalls selbst gewählte 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


19.12.29

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In der hier vorliegenden Begründung zur Änderung von § 12 des Bundes-Behin­dertengleichstellungsgesetzes und § 7p des Behinderteneinstellungsgesetzes ist da­von die Rede, dass es in Umsetzung der Rahmengleichbehandlungsrichtlinie einer Umkehr der Beweislast bedarf. Eine solche Beweislastumkehr wird etwa auch in der Antidiskriminierungsrichtlinie, aber auch in der Beweislastrichtlinie gefordert.

 


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