ren, um das alte Modell außer Kraft zu setzen. – Also so schnell, glaube ich, kann das nicht umgesetzt werden.
Von unserer Fraktion wird dieser Antrag nicht unterschätzt. Es wird auch das Problem nicht unterschätzt, wir nehmen das Problem ernst und freuen uns, dass wir mit unterschiedlichen Positionen in den Ausschuss gehen und das diskutieren. Am Ende sollte ein sinnvolles Modell übrig bleiben, das uns alle – aber natürlich vor allem alle aktiven und passiven Verkehrsteilnehmer – schützen und uns sicher durch den Straßenverkehr begleiten wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.31
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 57/A dem Verkehrsausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das „Öffentlicher Personennah- und
Regionalverkehrsgesetz“ (ÖPNRV-G) geändert und die
Bestellerförderung des Bundes auf 80 Mio Euro erhöht wird (59/A)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Dr. Moser. Ich erteile es hiemit. 3 Minuten Redezeitbeschränkung, Frau Kollegin. – Bitte.
19.32
Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute Vormittag schon über Klimaschutz-Maßnahmen diskutiert, und es ist uns allen klar geworden, dass es darum geht, den motorisierten Verkehr etwas zu reduzieren – nicht nur im Sinne des Klimaschutzes, sondern vor allem auch im Sinne des Energiesparens. Wir sind nahe dem „Peak Oil“, das heißt, in Zukunft wird der Energiepreis massiv steigen, wird der Treibstoffpreis massiv steigen. Daher müssen wir den Menschen, vor allem jenen Menschen, die bis jetzt auf das Auto angewiesen sind, Alternativen zur Verfügung stellen, und diese Alternativen sind einfach auch öffentliche Verkehrsmittel.
Wie wir wissen, hat es in der Vergangenheit ein zähes Ringen um die verbesserte Finanzierung und die bessere organisatorische Gestaltung des Angebots für öffentliche Verkehrsmittel gegeben. Die letzte Regierung hat noch eine Novelle eingebracht, nur ist diese Novelle des ÖPNRV-Gesetzes daran gescheitert, dass der Finanzminister keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt hat. In der Novelle war noch von 30 Millionen die Rede, der Finanzminister hat gesagt: Nein! – Jetzt stehen wir wieder dort, wo wir 1999 gewesen sind, denn an sich hat das ursprüngliche ÖPNRV-Gesetz bereits 1999 vorgesehen, dass den Ländern und Gemeinden zusätzliche Mittel von mindestens 50 Millionen zur Verfügung gestellt werden, damit sie innovative Verkehrsdienste – Busdienste, Bahndienste – finanzieren können. Seit 1999 sind es aber nicht 50 Millionen, sondern im Jahr 2006 de facto nur 7 Millionen gewesen. (Abg. Mag. Kukacka: 11!) – Herr Kollege, Sie sind gleich am Wort.
Unser Antrag zielt darauf ab, dass wir in Zukunft mindestens 80 Millionen zur Verfügung haben, damit umgestellt werden kann – umgestellt von dem Angewiesen-Sein auf das Auto, auf hohe Energiepreise, auf klimabelastenden Treibstoffverbrauch endlich
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