Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 30

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internationalen Konjunktur bei einem Wachstum von 3,2 Prozent einen deutlich bes­seren Vollzug, als im ursprünglichen Voranschlag vorgesehen war. (Zwischenruf des Abg. Jakob Auer.)

Jetzt kommen wir aber zur Hauptproblemstellung, vor der wir heute stehen. Die erste Frage ist leicht beantwortet: Wir brauchen das Provisorium ausschließlich deswegen, damit die nach dem Bundesministeriengesetz neu konfigurierten Ressorts in ihrem Bereich die notwendigen Ausgaben bis zum Inkrafttreten des neuen Budgets bedecken können.

Auch ich hatte als Oppositionsabgeordneter noch die Vermutung, dass die Abfangjäger dazu führen könnten, dass die Schuldenbremse der 50 Prozent früher eintritt. Ich darf Sie informieren: Das ist nicht so. Es würde ohne weitere Maßnahmen bis Mitte des heurigen Jahres, wahrscheinlich bis in die Gegend von Juli ausreichend sein, mit dem Provisorium so, wie es automatisch in Kraft ist, zu haushalten. Daher wäre dieses Pro­visorium so nicht erforderlich.

Ich komme aber zu einem weiteren Punkt, der die gesamte Diskussion jetzt dominiert hat. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann. – Vizekanzler Mag. Molterer: Nicht erfor­derlich!) – Nicht erforderlich! Herr Kollege Rossmann, es ist wirklich so. Es würde sich bis Mitte des Jahres ausgehen.

Zurückkommend zur Diskussion, die den bisherigen Verlauf bestimmt hat. – Ja, wir brauchen eine Entlastung! Und in dem Fall verstehe ich nicht ganz, dass die Angehö­rigen einer bisherigen Regierungspartei dann beides in einem sagen: einerseits sagen, es tut ihnen leid, dass die Belastung laut OECD gestiegen ist, andererseits aber sagen, man soll es fortsetzen. Wir müssen daher einen anderen Kurs wählen.

Wir, beide Regierungspartner, haben uns darauf verstanden, dass wir durch einen ent­schiedenen Kurs des sorgsamen Haushaltens in den nächsten vier Jahren von zirka 1 Prozent Budgetdefizit bis zu einem Überschuss im Jahr 2010 das Budget entwickeln werden, um dann ohne Gegenfinanzierung für eine entsprechende Entlastung in einem deutlich spürbaren Ausmaß zu sorgen. Ich gebe ganz offen zu, wir Sozialdemokraten hätten uns gewünscht, früher eine Entlastung mit Gegenfinanzierung durchzuführen – unser Regierungspartner wollte das nicht. Daraufhin haben wir uns verständigt, dass wir es auf diesem Wege erarbeiten. Auf Pump, auf Schulden wollen wir keine Steuer­reform machen! (Abg. Bucher: Sehr gescheit!)

Diesen Grundsatz wollen wir hier auch durchhalten. Damit bin ich bei jenem Punkt, den Herr Abgeordneter Kogler und andere angezogen haben: bei der Frage, wie man mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes umgeht. Feststellung Nummer eins: Der Ver­fassungsgerichtshof hat heute ganz klar gesagt, dass das System der Erbschaftssteuer nicht verfassungswidrig ist. Er konnte nur die Ungerechtigkeit der Einheitsbewertung in § 19 nicht dadurch beheben, dass er diesen einfach aufhebt. Warum? – Weil dann Grundvermögen mit dem Verkehrswert besteuert würde, während es in anderen Ver­mögensarten zum Teil großzügige Freibeträge gibt, das heißt, dass zueinander in der Abwägung eine neue Ungleichheit entstünde. Und er hat dem Nationalrat als Gesetz­geber den Auftrag gegeben, bis zum Juli des kommenden Jahres die Erbschaftssteuer zu bereinigen. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) – Nein, nicht abzuschaffen! Wäre er nämlich der Auffassung gewesen, dass sie abzuschaffen ist, hätte es diese Frist nicht gegeben, Herr Kollege, sondern er hätte sie gleich ohne weitere Frist aufgehoben.

Ich sage an dieser Stelle sehr klar: Wir haben uns auf ein Regierungsprogramm ge­einigt, das uns in einer Konsolidierung von über 1 Prozent Defizit beim Höhepunkt der Konjunktur – 3,2 Prozent – zu einem Überschuss führt. Wir haben zweitens ausge­macht, dass die Entlastungen in diesem Bereich in einer Steuerreform kommen. Sie kommen nicht durch die Hintertür und auf andere Art und Weise, sondern bei einer


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