Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 38

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Ich glaube, mit gemeinsamen Anstrengungen, kluger Politik und fleißigen Bürgern und Bürgerinnen ist es möglich, den Staatshaushalt wieder absolut in Ordnung zu bringen und die österreichische Volkswirtschaft auf der Erfolgsspur zu halten. (Beifall bei der ÖVP.)

14.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 33 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung mehrheitlich angenom­men.

14.36.142. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (25 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hochwasseropfer­entschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 geändert werden (34 d.B.)


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. – Bitte.


14.36.59

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Novelle des Katastrophenfondsgesetzes ist, ver­einfacht dargestellt, die Antwort darauf, dass es im Vorjahr zuerst die Dürre, dann das Hochwasser und zu Beginn dieses Jahres den Sturm gegeben hat. Hier kann man sagen: Österreich hilft, weil die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden sind.

Meine Damen und Herren! Wer einen derartigen Schadensfall persönlich erlebt oder bei der Hilfe, bei der Sanierung derartiger Vorfälle dabei ist, kann ermessen, wie schwierig es für den Betroffenen/für die Betroffenen ist und wie wichtig es daher ist, dass in solchen Fällen auf Bundesebene aus dem Katastrophenfonds Unterstützung und Abhilfe gesichert werden können.

Meine Damen und Herren! Dieser Katastrophenfonds – eine Einrichtung aus einer ÖVP-Alleinregierungszeit, infolge der problematischen Hochwasser des Jahres 1957 – hat letztlich in den verschiedenen Jahrzehnten ungeheure Mittel aufgebracht und hat daher mitgeholfen, dass hier Entschädigungen ausbezahlt werden können.

Trotzdem sei ganz offen gesagt: Wir müssen uns überlegen, zwischen versicherbaren und nicht versicherbaren Schäden zu unterscheiden. Dort, wo man sich versichern kann, sollte man nachdenken, vielleicht eine ähnliche Regelung zu finden, wie dies bei der Hagelversicherung erfolgt ist: eine Prämienstützung, aber dann die Verpflichtung


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