Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 44

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kennung und unser Dank. Daher ist dieses Gesetz ein sehr wichtiges Gesetz, dem wir gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Matznetter. – Bitte.


15.01.00

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nun zu der Diskussion einen Nachtrag liefern, den ich im Ausschuss noch nicht in der Form beantworten konnte. Ich habe mir erlaubt, ihn schriftlich am 6. März zu beantworten. Ich möchte aber hier kurz das Wesentliche daraus ergänzen.

Die Frage des Abgeordneten Mag. Rossmann war, inwieweit die Futtermittelbeiträge im Volumen von 1,25 Millionen € einen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Österreich liefern und wie die Auswirkungen sind.

Ich habe die Frage dergestalt beantwortet, dass im Gesamtausmaß mit Schäden in Höhe von 4 Millionen aus der Dürre zu rechnen ist. Das klingt zwar nicht nach viel, ist aber im Einzelfall viel, denn es bedeutet für den jeweiligen Landwirt, der nicht über die notwendige Fütterungsmasse verfügt, dass ihm nur zwei Möglichkeiten blieben: das Vieh zu verkaufen und die Haltung dieser Tiere entweder ganz einzustellen oder dann neu mit der Aufzucht zu beginnen. Im Sinne dieser Maßnahme ist die Auswirkung für den Wirtschaftsstandort in Höhe der gesamten Futtermittelzukäufe für zirka 2 700 bis 3 000 Antragsteller relevant, in der wirtschaftlichen Auswirkung die Aufrechterhaltung dieser Viehbestände und damit der folgenden Gesamtbewirtschaftung in diesen Regio­nen. – Das ist der Teil eins.

Der Teil zwei betraf eine Fülle von Fragestellungen, die insbesondere darauf verwiesen haben, dass wir im Zuge der durchaus durch den Menschen verursachten Veränderun­gen des Klimas zunehmend mit Katastrophen zu rechnen haben. Wenn Sie mir ge­statten: Wir müssen schon froh sein über ein Jahr, in dem wir keine entsprechenden Katastrophenschäden haben. Wir sind daher seitens der Politik gezwungen, dafür in verstärktem Ausmaß Vorsorge zu treffen.

Ja, es ist richtig, dass die Vorsorge nicht darin bestehen kann, dass man nachher Schäden bedeckt, die die Menschen erlitten haben, sondern dass im Vorfeld ein wich­tiger und wesentlicher Teil der Mittel in die Vorbeugung zu investieren ist.

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang davon informieren, meine Damen und Herren, dass heuer bei einem Gesamtvolumen für den Katastrophenfonds von 300,7 Millio­nen € allein ein Betrag von 220,3 Millionen € in Vorbeugungsmaßnahmen und 26,7 Mil­lionen € in Einsatzgeräte der Feuerwehren fließen. Man sieht daran, dass ein wesent­licher Schwerpunkt auch im heurigen Jahr darin liegen wird, entsprechende Vorbeu­gungsmaßnahmen zu treffen.

Bei aller Kritik, die vielerorts daran geübt wird, dass seitens der Raumordnung zu we­nig geschehen ist: Meine Damen und Herren! Österreich ist im internationalen Ver­gleich immer noch ein Land, das man in diesem Bereich als Vorzeigeland bezeichnen kann. Wir haben, was die technischen Standards betrifft, was die Vorsichtsmaßnah­men betrifft, in Österreich eine durchaus herzeigbare Infrastruktur.

Ich möchte Sie an dieser Stelle daran erinnern: Die Topographie Österreichs ist keine einfache, weder für die Siedlungswirtschaft noch für die angesiedelten Betriebe. Und dennoch schaffen wir es, als Land, in dem sich der Alpenhauptkamm befindet, mit unserer Infrastruktur, mit unseren Vorbeugemaßnahmen im Vergleich mit anderen Län­dern noch relativ glimpflich davonzukommen. Da können sich alle Beteiligten – Ge-


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