ker es als Auflage haben, eine absolute Chancengleichheit von Männern und Frauen im Orchester herzustellen?
Diese Chancengleichheit, meine Damen und Herren, ist ganz offensichtlich nicht gegeben, und es gibt auch überhaupt keine Entwicklung, was das betrifft. Daher muss man sich langsam fragen, ob diese Subventionen vertragsmäßig überhaupt gerechtfertigt sind.
Jetzt könnte man sagen, die Chancengleichheit ist hergestellt – es gibt halt keine Frauen, die so gut spielen wie diese mehr als 100 Männer! Dem kann man aber entgegenhalten, dass Jahr für Jahr an den Universitäten, an den Kunstuniversitäten, die für Musik zuständig sind, mehr Frauen abschließen als Männer, und zwar mit einem besseren Notendurchschnitt. Das heißt, es ist das Potential also durchaus gegeben.
Und jetzt bleibt nur mehr eine Frage: Wieso ändert sich da nichts? Wieso steigt der Anteil der Frauen bei den Philharmonikern nicht? Und: Wieso zahlen wir diesen Philharmonikern 2,2 Millionen € jährlich? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.40
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Staatssekretärin Silhavy zu Wort gemeldet. Frau Staatssekretärin, ich stelle Ihnen die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte.
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Zinggl, ich verstehe, dass Sie mit dieser Anfragebeantwortung nicht zufrieden sind, denn der Anteil der Frauen ist tatsächlich nicht zufriedenstellend; da braucht man nicht zu schönen und nicht herumzureden. Dennoch darf ich Sie darauf hinweisen, dass die Wiener Philharmoniker ein Verein sind, dass es sich hier um eine Mitgliedschaft handelt, dass, wie Sie selbst wissen, die Aufnahme in diesen Verein erst nach dreijähriger Zugehörigkeit zum Orchester der Wiener Staatsoper erfolgen kann, und dass ein schriftliches Aufnahmeersuchen an das Komitee zu richten ist. Dieses holt dann Stellungnahmen ein und legt der Hauptversammlung das Gesuch zur Abstimmung vor. Und dann bleibt man Mitglied bei den Wiener Philharmonikern mit sofortiger Wirkung bis zum freiwilligen Austritt, sozusagen bis zum Ausschluss, oder bis man letztendlich in Pension geht als Mitglied des Staatsopernorchesters.
Ich glaube – und Sie haben das selbst angesprochen –, dass der erste Weg derjenige ist, wo man arbeitsrechtlich ansetzen kann, und das ist beim Staatsopernorchester. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Beim Staatsopernorchester hat man nun endlich einen Plan vorgelegt, wo man endlich einmal Gleichbehandlung sozusagen auch – aber das gilt für den Bereich der gesamten Bundestheater – für das Staatsopernorchester einführt. Dieser Plan ist mit 1. September 2006 in Kraft getreten, und dass man da heute noch keine weiß Gott wie großen Fortschritte feststellen kann, werden Sie wahrscheinlich auch verstehen. Er hat eine Gültigkeitsdauer bis 31. August 2012 und soll das erste Mal im Jahr 2008 angepasst werden. – So viel zur Information. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Gleichstellungsplan oder Gleichbehandlungsplan?) Gleichbehandlungsplan.
Der zweite Punkt, der mir wichtig erscheint, ist der Punkt, den Sie angesprochen haben den Herrn Resel betreffend. Sie wissen ja, dass er seinerzeit nicht zuletzt auf Grund der Äußerungen, die er getätigt hat, als Vorstand der Wiener Philharmoniker abgewählt worden ist. Sie haben in der Anfragebeantwortung die Antwort bekommen, dass er koordinierende Funktionen hat, das heißt, er hat keinerlei Personalentscheidungen zu treffen und daher auch keine Einwirkungen auf die Personalentscheidungen.
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