Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 124

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Sie hier zu Recht aufgeworfen haben, in Wahrheit schon gelöst hat. Sie sehen, wie schnell diese Bundesregierung in der Lage ist, Probleme zu lösen – und das ist gut so. (Beifall bei der ÖVP.)

Auf das ÖH-Gesetz, das heute hier zum Beschluss ansteht, möchte ich nur ganz kurz eingehen, da schon viel darüber gesagt worden ist.

Es ist ganz wichtig, festzuhalten – und wir alle können uns sicher noch an die vielen Unkenrufe anlässlich der Beschlussfassung dieses ÖH-Gesetzes erinnern, wo von ver­schiedensten Seiten kritisiert worden ist, das alles sei verfassungswidrig, antidemokra­tisch, und wo prognostiziert worden ist, das werde nicht halten –: Der Verfassungsge­richtshof hat das ÖH-Gesetz geprüft, und – frohe Botschaft! – es ist alles in Ordnung! Das Gesetz ist inhaltlich hundertprozentig verfassungskonform und damit auch demo­kratisch, sonst hätte der Verfassungsgerichtshof es nicht bestätigen können. Es ist nur in einem kleinen Teilbereich aus formalen Gründen aufgehoben worden, und das wer­den wir heute mit dieser Beschlussfassung Gott sei Dank reparieren.

Lassen Sie mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch noch ganz kurz auf die allgemeine Situation der österreichischen Hochschulen, insbesondere in der Pro­blematik des Zustroms aus angrenzenden EU-Ländern, insbesondere aus Deutsch­land, eingehen.

Ich glaube, es ist ganz wichtig, festzuhalten – und ich hoffe, dass wir uns da einig sind –, dass der freie Zugang zu den österreichischen Universitäten, zu den österrei­chischen Hochschulen ein großer Wert ist, eine wichtige Tradition des österreichischen Universitätssystems, dass er aber keine Selbstverständlichkeit ist, denn es gibt einige Länder in der EU rund um uns, zum Beispiel unser Nachbarland Deutschland, wo es eben keinen freien Hochschulzugang, sondern einen Numerus clausus gibt.

Auf der anderen Seite – und auch das, bitte, sei bedacht – ist es, so wichtig der freie Hochschulzugang auch ist, dann, wenn es einen Zustrom zu einzelnen Studienrichtun­gen gibt, ein Gebot der Stunde, dass man da faire, angemessene Zulassungsverfahren schafft. Denn was wäre dazu die Alternative, meine sehr geehrten Damen und Her­ren? – Die Alternative wäre, zusätzliche Tausende und Abertausende Studierende bei gleich vielen Studienplätzen, denn Studienplätze lassen sich ja nicht in kurzer Zeit be­liebig stark vermehren – weder finanziell noch organisatorisch ist das möglich –, und das bei gleichbleibend hohem Niveau. Daher war es wichtig, dass für einzelne Studien­richtungen, wo es solche Probleme gegeben hat, Zulassungsverfahren eingeführt worden sind. Das war die richtige, adäquate Antwort.

Die Herausforderung, vor der wir jetzt stehen, ist natürlich, das auch in Brüssel, das auch in der Europäischen Union entsprechend zu argumentieren, diese zu überzeu­gen, dass das für das österreichische Universitätssystem notwendig ist, dass es aber auch deshalb notwendig ist, um die ärztliche Versorgung in Österreich auch in Zukunft zu gewährleisten.

Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Ich freue mich schon auf diese gemeinsame Aufgabe mit unserem Wissenschaftsminister Gio Hahn, und ich glaube, dass es gute Chancen gibt, auch die Europäische Union, auch Brüssel davon zu überzeugen. (Bei­fall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.30


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.


19.30.44

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegen mittlerweile mehrere Anträge vor: der Basis-Antrag von den Regierungspar-


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