Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 130

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dass Kollege Broukal noch einiges zu dem sagen will, was Kollege Graf vorhin gesagt hat. Ich möchte aber gleich zu Beginn meiner Ausführungen festhalten, dass wir So­zialdemokratinnen und Sozialdemokraten durchaus bereit gewesen wären, das zur Beschlussfassung vorliegende Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 weitergehend zu ändern, als wir das heute tun.

Kollege Broukal hat zu Recht darauf hingewiesen, es war die FPÖ, die damals genau das, was wir heute kritisieren und längerfristig wieder ändern wollen, verbockt hat. Die­se Erbsünde können Sie nicht ablegen, Herr Kollege Graf! Wenn Sie auch nicht selbst dabei waren, Herr Kollege Graf, es war Ihre FPÖ (Abg. Strache: Das heutige BZÖ war es!), dann BZÖ. (Abg. Strache: Bleiben wir bei der Wahrheit!) Heute ist Ihnen Ihr frü­herer Klubobmann wieder abhanden gekommen, also man tut sich schwer, genau zu­zuweisen, wer gerade zu Ihrer Fraktion gehört, aber Sie können diese Erbsünde nicht ganz weglegen. Dafür, dass die Situation so ist, tragen Sie wesentliche Verantwor­tung – als FPÖ; nicht Sie als Person, aber als FPÖ. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage Ihnen ganz offen, ich persönlich sehe keinen Grund dafür, weshalb die Hoch­schülerschaft nicht selbst bestimmen können soll, wie ihre Vertreterinnen und Vertreter gewählt werden: Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter, Vertreter der Landwirt­schaft, Ärztekammervertreter – wir haben es vorhin gehört –, sie alle können selbstbe­stimmt entscheiden, wie ihre Vertretungen und VertreterInnen gewählt werden. Warum sollten das ausgerechnet unsere StudentInnen nicht tun können?

Ich muss eingestehen, mit unserem Koalitionspartner war in der Kürze der Zeit nicht mehr zu erreichen. Wir alle wissen, was es bedeutet hätte, würde das Hochschüler­schaftsgesetz heute nicht geändert: Es könnten schlicht und einfach keine Hochschü­lerschaftswahlen stattfinden. Ohne Hochschülerschaftswahlen gäbe es die offiziellen Anwälte, die wir an den Unis so dringend brauchen, die die Sorgen und Anliegen der StudentInnen wahrnehmen, nicht. Die Sorgen und Wünsche, die die Hochschülerschaft hat, sind in den letzten Jahren massiv angestiegen und nicht weniger geworden.

Ich erinnere an die Problemfelder Studiengebühren, an Stipendien beziehungsweise das Studienförderungsgesetz. Es freut mich, nebenbei gesagt, dass die Vorschläge und Initiativen unseres Wissenschaftssprechers Josef Broukal von der Österreichi­schen Hochschülerschaft ausdrücklich begrüßt werden. Ich erinnere auch an den Kampf um Kursplätze und Defizite beim Anmeldemodus.

Der „Standard“ beispielsweise schrieb in seiner gestrigen Ausgabe unter der Über­schrift „Warteschlange vor dem Kursplatz-Lotto“: „Semesterstart: die härteste Zeit bis zu den ersten Prüfungen. Den Kampf um die Kursplätze entscheidet das flottere Mo­dem, Glück oder Zufall. Die Fairness bleibt auf der Strecke.“

Von dem 1 000-Punkte-Modell haben wir heute bereits gehört, auch in anderen Berei­chen.

In der Tat, meine Damen und Herren, versuchen zu Spitzenzeiten an der Wirtschafts­uni 4 000 Studierende gleichzeitig, sich anzumelden. Es kommt immer wieder zu Ser­ver-Zusammenbrüchen, auf der Strecke bleiben die Studierenden. Computer-Zufalls­entscheidungen lassen StudentInnen immer häufiger verzweifeln. Es kommt immer wieder vor, dass sie durch dieses Kursplatz-Lotto ein bis zwei Semester verlieren.

Die Problemliste unserer StudentInnen ließe sich fast endlos fortsetzen. Die veralteten Bibliotheken an manchen Unis, die fehlenden Lernplätze für Studierende und so weiter und so fort.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, unsere StudentInnen brauchen mehr denn je eine funktionierende Vertretung. Daher beschließen wir heute die vorliegenden Än­derungen zum Hochschülerschaftsgesetz, damit die Hochschülerschaftswahlen termin-


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