Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 167

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21.45.41

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Es sind eigentlich alle Fakten, Daten und Argumente zu diesem Ökostromgesetz schon ausgetauscht worden. Ich möchte nur in aller Kürze noch einmal einige Fakten zusammenfassen und wiederho­len.

Die Vorgeschichte kennen wir alle: Am 6. Oktober 2006 hat der Verfassungsgerichts­hof eine entsprechende Ermächtigung der weisungsfreien Kollegialbehörden, wie zum Beispiel der E-Control, als verfassungswidrig befunden. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, ist es dann zu dieser Gesetzesanpassung gekommen, die wir heute be­schließen.

Ich möchte ausführen, dass die Fakten wirklich dafür sprechen, dass das ein ganz erfolgreiches Ökostromgesetz in Österreich ist. Wir haben im Jahr 2002 das Ziel mit in etwa 4 Prozent angepeilt und haben mittlerweile 8 Prozent erreicht. Wir haben insge­samt 3 Milliarden – und dazu 1 Milliarde – an Fördervolumen bereits ausgeschüttet. Es ist auch so, dass der Anteil der erneuerbaren Energie in der Stromgewinnung über 60 Prozent liegt. Damit haben wir einen Spitzenwert, den es in der Welt kaum noch gibt.

Meine Damen und Herren! Es ist auch dazuzusagen – wie der Herr Bundesminister schon ausgeführt hat –, dass das sehr viel Geld kostet, nämlich 4 Milliarden an Förder­beiträgen. Das hat letztlich auch der Konsument mitzutragen. Wir wissen, dass ein Haushalt in der Monatsrechnung dafür etwas über 30 € zu berappen hat.

Wir wissen auch, dass wir – international verglichen – unserer Wirtschaft, der Industrie und den Unternehmen einen sehr hohen Strompreis zumuten und diese natürlich ent­sprechende Wettbewerbsverzerrungen hinnehmen müssen. Deswegen war die Decke­lung mit diesen 70 Millionen an Mehrförderung absolut und dringend notwendig.

Ich glaube, Österreich ist mit dieser Novellierung auf dem besten Weg. (Beifall bei der ÖVP.)

21.48


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Nächste auf der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Muchitsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.


21.48.16

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wie heute schon mehrfach gehört, erfolgt die Ände­rung des Ökostromgesetzes aus rechtlichen Gründen, auf Grund eines Einspruches des Verfassungsgerichtshofes.

Tatsache und wichtig dabei ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss und wird klargestellt, dass durch diese Korrektur die Bedeutung der erneuerbaren Energien und damit auch des Ökostroms gerade in einem Land wie Österreich nicht verringert oder zurückgefahren wird. Im Gegenteil: Die intensive Diskussion über den Klima­schutz fordert die Wissenschaft und vor allem auch unsere Politik gleichermaßen zu Anstrengungen für die Zukunft auf, wobei die Förderung mit den wirtschaftlichen Per­spektiven in eine bestmögliche Abstimmung gebracht werden muss.

Österreich ist in der Ökostromgewinnung in Europa führend – das ist sehr positiv –, einerseits durch die intensive Nutzung der Wasserkraft und andererseits durch den Verzicht auf Atomenergie. Damit hat unser Land das Recht und auch die Pflicht, den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und damit des Ökostroms im europäischen Umfeld voranzutreiben.

 


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