Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 174

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selbst einzutragen, welche E-Mails auf dem eigenen PC durchgelassen werden und welche nicht. Einen hundertprozentigen Schutz vor Spamming gibt es dadurch leider nicht, und das birgt durchaus auch den Nachteil in sich, dass man erwünschte Informa­tionen nicht mehr erhält.

Besonders fatal wirkt sich das so genannte Phishing aus, mit dem Bankkundinnen und ‑kunden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bis hin zu exakt gleich aussehenden Homepages wichtige Informationen entlockt und diese dann missbräuchlich verwendet werden. Auch hier gilt es, durch die Weitergabe und die Veröffentlichung allgemeiner Richtlinien zu informieren und zu verhindern, dass leichtgläubig – und auch weniger leichtgläubig auf Grund der Raffinesse des Betrugs – Daten weitergegeben werden.

Zurzeit bietet allein die digitale Signatur den besten Schutz gegen Phishing. Die digi­tale Signatur ist ein komplexes Verschlüsselungssystem, das die Unveränderbarkeit von Daten bis hin zur Rechtsverbindlichkeit und zum Ersatz der eigenhändigen Unter­schrift gewährleistet, um Konsumenten und Konsumentinnen den größtmöglichen Schutz bei der Abwicklung ihrer Online-Geschäfte zu bieten.

Die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten bie­ten die EU-weit und national gültige Fernabsatz- sowie E-Commerce-Richtlinie, und auch wir sehen die Notwendigkeit – wie im Ausschuss beschlossen –, diese zu evalu­ieren und in weiterer Folge ein umfassendes Maßnahmenpaket zu erarbeiten, das auch die Gewinnabschöpfung, das heißt die Möglichkeit des Zugriffs auf die Gewinne, die aus den Straftaten lukriert wurden, verhindern sollte.

Ebenso bedarf es unbedingt einer Novelle des Wettbewerbsgesetzes durch den Bun­desminister für Wirtschaft und Arbeit, mit welcher der Verein für Konsumenteninforma­tion mit anderen zur Verbandsklage berechtigten Einrichtungen gleichstellt wird und wonach der Anspruch auf Unterlassung in den Fällen der §§ 1, 2, 6a, 9a und 9c gestellt werden kann.

Da es gerade im Bereich der Verhinderung beziehungsweise Aufdeckung von Cyber-Crime sehr leicht zur Verletzung des Datenschutzes kommen kann und uns die Ein­haltung der Grundrechte ein Anliegen ist, verlangen wir auch die Hinzuziehung der Arge Daten zu diesem dringend notwendigen Vorhaben. (Beifall bei den Grünen.)

22.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Vilimsky. Die Wunschredezeit beträgt 6 Minuten. – Bitte.


22.15.22

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte erstens festhalten, dass es gut ist, dass wir auf unserer Ebene einen parlamentarischen Konsumentenschutz-Aus­schuss eingerichtet haben. – Wir leben in einer Zeit der Globalisierung und Liberalisie­rung. Der freie Warenverkehr ist kein reines Schlagwort mehr, sondern er ist heute zur Wirklichkeit geworden, und daher ist es notwendig, Missbräuchen auch auf österreichi­scher Ebene mit wirksamen Konsumentenschutzbestimmungen entgegenzuwirken.

Die vorige Regierung hat diesbezüglich einiges im Argen gelassen. – Umso besser ist es, dass jetzt mit einer neuen Bundesregierung ein Versuch unternommen wird – vor allem auch in einem Ausschuss, wo die Parteipolitik nicht im Vordergrund steht –, Maß­nahmen in Gang zu setzen, die für den österreichischen Bürger und Konsumenten ein erhöhtes Maß an Sicherheit bieten können. Ein Bereich, der besonders wichtig ist, ist jener der digitalen Sicherheit.

Bevor ich aber auf die digitale Sicherheit eingehe, möchte ich, sofern mir das die Frau Präsidentin erlaubt, Bezug nehmen auf eine Unterstellung gegenüber meiner Person,


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