Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 186

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Im Interesse der Menschen sind die Abgeordneten aktiv geworden und versuchen, dem entgegenzuwirken. Der heutige Beschluss und dessen Umsetzung in einem kom­menden umfangreichen Maßnahmenpaket ist ein großer Schritt zu noch mehr Konsu­mentenfreundlichkeit und wird auch hier Rechtssicherheit herstellen. Im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten danke ich Ihnen für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hofin­ger zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.


22.59.27

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht nur ganz kurz, weil ich das erste Mal hier stehe: Mein Name ist Höfinger, Frau Präsidentin, nicht Hofinger. Ich weiß, es sind zwar nur zwei Stricherl; aber bei der Wahl möchte jeder diese zwei Stricherl, ich möchte sie also auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht heute um Internet-Kriminalität. Es ist keine Frage: Ja, es haben sich auch neue Möglichkeiten im Internet aufgetan, um kriminelle Machenschaften abzuhandeln und um auch so manche seriöse Geschäfte abzuhandeln. Es ist eine große, bunte virtuelle Welt, die uns heute zur Verfügung steht, und die Verlockungen sind sehr groß.

Außerdem ist auch Anonymität gegeben, und zwar sowohl auf der Seite des Benutzers als auch auf der Seite des Anbieters von Waren oder Dienstleistungen, der vielleicht Böses damit vorhat. Und wirklich davor gefeit, dass man irgendwo hineintappt, ist niemand, ob man nun ein einfacher Nutzer ist, der beispielsweise jemandem mit einer Grußkarte eine Freude machen will und dann sehr teuer dafür bezahlt, oder wenn man seine Geld- oder Warengeschäfte über das Internet regelt und dann bemerken muss, dass sich irgendwo jemand dazwischen eingeschlichen hat.

Es können wirklich viele Möglichkeiten ausgenutzt werden, damit ahnungslose Men­schen hineinfallen. Wenn jemand nur aus Neugierde irgendwo ein Kreuzchen oder einen falschen Klick macht, dann hat es ihn schon erwischt! Und das Leidige daran ist, dass es momentan keine gesetzlichen Möglichkeiten dafür gibt, von einem Kauf, wie es bei Haustürverkäufen üblich ist, innerhalb einer gewissen Zeit zurückzutreten. Auch dafür müssten wir einen gesetzlichen Rahmen schaffen.

Ich unterstreiche voll und ganz die Argumente meiner Vorredner. Sie haben sehr viel angesprochen, und ich bin sehr froh, dass es bei diesem Antrag zu einer Fünf-Par­teien-Einigung gekommen ist. Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal darauf hinweisen, dass wir diesen Antrag im Konsumentenschutzausschuss gestellt haben, und ich möchte im Hinblick darauf nicht verabsäumen, daran zu erinnern, dass wir auch darüber nachdenken müssen, wie wir den Konsumenten schützen können, dass wir also auch die präventive Seite betrachten müssen. Das heißt, wir müssen vor allem auch darauf Wert legen, dass der Konsument informiert und aufgeklärt wird, damit er in Zukunft einiges schon von sich selbst aus vermeiden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es schon angesprochen: Es ist dies heute meine erste Rede hier in der ersten Kammer des Hohen Hauses. Und ich möch­te nicht vom Rednerpult weggehen, ohne dieser ersten Kammer meinen Respekt vor der Geschichte dieses Hauses und vor jenen Personen, die in diesem Hause gewirkt haben, zu bekunden. Diese haben unser Land durch schwierige und schwierigste Zeiten begleitet und aus Schutt und Asche heraus zu dauerndem Frieden, Freiheit und Wohlstand geführt. Wir können heute stolz darauf sein, dass wir uns in Sicherheit durch dieses Land bewegen können und dass unsere jungen Menschen Ausbildungs-


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