Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 40

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Die beiden Transparenzrichtlinien im Bereich Sonderrechnungslegungsgesetz, Börse­gesetz und Bankwesengesetz sind richtigerweise Richtlinien, die von der EU kommen, Richtlinien, die nachvollziehbar sind. Und wenn wir die Kritik hören, dass wir hier eine Zeit zugewartet haben, bevor wir in diesem Hohen Haus eine Beschlussfassung ge­troffen haben, dann warne ich schon auch davor, immer blindlings die Dinge, die von Brüssel kommen, einfach so durch das Hohe Haus zu schleusen, denn es ist nicht immer alles, was von Brüssel kommt, richtig und gut für den Wirtschafts- und Kapital­markt Österreich. Daher ist es auch gut und richtig, dass wir lange darüber diskutieren und uns im Klaren darüber sind, welche Auswirkungen die einen oder anderen Ge­setze für Österreich haben.

Natürlich: Transparenzrichtlinien sind wichtig; dazu bekennen wir uns auch. Es ist auch wichtig im Interesse der Anleger, was die Wertpapiertransparenz betrifft, dass wir hier für mehr Information sorgen. Aber es ist nicht richtig, wie mein Vorredner von der Frei­heitlichen Partei gemeint hat, dass wir viel zu lange gewartet hätten, sondern es ist richtig, dass wir zuwarten mussten, weil hier auch bei uns, in unserem Land Entwick­lungen im Gange sind, die wir ständig beeinflussen, wo wir ständig korrigieren, weil wir auch ein Interesse haben, dass hier die Anleger geschützt werden, und dass wir viel gemacht haben in den letzten vier Jahren und hier jedes halbe Jahr eine Gesetzes­materie im Interesse des Kapitalmarktes Österreich beschlossen haben.

Wenn hier, was die Sonderrechnungslegungsvorschriften anlangt, auch einiges an bürokratischem Aufwand auf die einzelnen Unternehmen zukommt, dann bitte ich, das schon auch zu berücksichtigen, weil es ja auch die Europäische Union ist, die gesagt hat, dass der administrative Aufwand, der Verwaltungsaufwand um 20 Prozent gekürzt werden muss, damit wir als Wirtschaftsraum Europa wettbewerbsfähig bleiben. Daher wird unser achtsames Auge auch darauf geworfen werden, dass durch diese Sonder­rechnungslegung nicht zu viel an Bürokratie entsteht, und ich meine, dass vor allem auch im Bankenbereich diese Übergangsfristen gerechtfertigt sind. Das würde ich auf alle Fälle gutheißen, weil ja auch Haftungen als Förderungen gelten und daher auch die Banken hier als wichtiger Partner der Europäischen Union auftreten, die auch für die notwendige Transparenz sorgen.

Im Bereich Börsegesetz und Bankwesengesetz haben wir auch im Banken-Untersu­chungsausschuss die Erfahrung gemacht, dass hier einiges korrigiert werden muss, was die Aufsichtstätigkeit betrifft, vor allem auch was die mehrstufige Prüftätigkeit in Österreich betrifft. Ich bin da sehr vorsichtig, was den Vorschlag anlangt, dass wir die FMA sozusagen unter das Dach der Notenbank stellen, weil es nicht unproblematisch ist, wenn sich die Eigentümer eines großen Instituts selbst prüfen. Da sollte uns zu­künftig vielleicht noch etwas Intelligenteres einfallen.

Daher habe ich auch im Finanzausschuss den Vorschlag gemacht, eine Enquete abzu­halten, um auszuloten, wohin die Richtung auch in unseren Nachbarländern geht, die ja im Kontext der Europäischen Gemeinschaft alle das gleiche Ziel verfolgen: dass die Aufsicht im Bereich Wertpapier, im Bereich Börsen, im Bereich Banken bestmöglich funktioniert und hier keine Missbräuche betrieben werden. Und wir haben natürlich auch bei der FMA dort und da Handlungsbedarf, und dem wollen wir begegnen, indem wir in der Zukunft eine umfassende Reform der Bankenaufsicht gewährleisten.

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Lutz Weinzinger, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen

 


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