zum Initiativantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über Sonderrechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die zu einer getrennten Buchführung verpflichtet sind (Sonderrechnungslegungsgesetz – SRLG) (81/A), in der Fassung des Ausschussberichtes (54 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 1 ist nach der Wortfolge „§ 2“ die Wortfolge „Z 2“ einzufügen
2. § 4 Z 1 lit. b lautet:
„b) Einrichtungen die
zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen ...
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Ich denke, dass das die Zustimmung aller Parteien finden
wird. – Danke sehr. (Beifall
beim BZÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Bucher, Sie haben den Antrag nicht zur Gänze eingebracht – ich muss Sie darauf aufmerksam machen. Wenn Sie ihn einzubringen gedenken, dann verlesen Sie ihn bitte!
Abgeordneter Josef Bucher (fortsetzend): Gut, ich war stehen geblieben bei Punkt „b) Einrichtungen, ...“ und setze im zweiten Absatz fort:
„überwiegend von Stellen der öffentlichen Hand gemäß lit. a, anderen Einrichtungen gemäß lit. b oder Verbänden gemäß lit. c finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch diese unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die von Stellen der öffentlichen Hand gemäß lit. a, anderen Einrichtungen gemäß lit. b oder Verbänden gemäß lit. c ernannt worden sind,“
3. Die Überschrift in § 5 lautet:
„Kontenführung“
4. Nach § 5 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:
„(3) Die Kontenführung von öffentlichen Unternehmen mit nur einer Geschäftstätigkeit muss den in Abs. 2 genannten Kriterien entsprechen.“
5. In § 7 Abs. 2 Z 2 wird die Wortfolge „Abschriften und Auszüge der Unterlagen“ durch die Wortfolge „Kopien und Abschriften aus diesen Unterlagen“ ersetzt
6. In § 10 entfallen der Abs. 1 sowie die Absatzbezeichnungen „(2)“. Im Abs. 2 wird das Datum „31. Dezember 2006“ durch die Wortfolge „In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes“ ersetzt.
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Danke sehr. (Beifall beim BZÖ.)
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