Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 61

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dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (82/A), in der Fas­sung des Ausschussberichtes (55 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Art. 2 (Änderung des Börsegesetzes) wird wie folgt geändert:

1. In Z 30 wird in § 91 Abs. 1 jeweils das Wort „vier“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.

2. In Z 35 entfällt in § 92 Z 1 das Wort „schriftliche“.

3. In Z 35 wird in § 92 Z 6 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 7 angefügt: „7. Stimmrechte, die der Person gemäß § 23 Abs. 1 oder 2 ÜbG zuzurech­nen sind.“

4. In Z 37 wird in § 93 Abs. 2 das Wort „drei“ durch das Wort „zwei“ und in § 93 Abs. 3 das Wort „vier“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.

Art. 3 (Änderung des Bankwesengesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Es wird folgende Z 45a eingefügt:

„45a. § 38 Abs. 2 Z 9 lautet: „9. im Fall der Verpflichtung zur Auskunftserteilung an die FMA gemäß dem WAG und dem BörseG.“

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Der Entschließungsantrag ist ein Fünf-Parteien-Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Lutz Weinzinger, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines Berichts über die Umsetzung und die Auswirkungen des Bundesgesetzes, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden

„Der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Justiz werden ersucht, dem Nationalrat bis Ende 2008, auf der Basis der Anwendungserfahrungen der voll­zugszuständigen Behörden (Übernahmekommission und Finanzmarktaufsicht) und unter Einbeziehung von Kapitalmarktexperten einen Bericht über die Transparenzver­pflichtungen am Kapitalmarkt vorzulegen. Dieser Bericht soll potentielle Problemfelder darstellen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Des weiteren sollen der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Jus­tiz dem Parlament bis 15. September 2007 unter Einbeziehung der vollzugszustän­digen Behörden über internationale Beispiele und Erfahrungen einer Absenkung der niedrigsten Meldeschwelle, die derzeit bei 5% liegt, auf 2 oder 3% berichten, soweit Informationen darüber verfügbar sind. Darüber hinaus sollen dem Nationalrat eine Dar­stellung der unterschiedlichen Einschätzungen einer solchen Meldeschwellenabsen­kung durch die Übernahmekommission und die Finanzmarktaufsichtsbehörde ebenso wie damit einhergehende Verbesserungsvorschläge für das Übernahmerecht übermit­telt werden.“

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Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.03

 


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