Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 138

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hätte man sich manche Scherereien erspart. Die Frauen beziehungsweise auch die Männer, die das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, sagen: Es ist so kompli­ziert, ich verstehe die Bestimmungen nicht! Die Beratungsstellen sind überfordert, überlaufen. – Und da sagen Sie, eine Erfolgsgeschichte? – Man kommt mit der Aufklä­rung der Betroffenen nicht zusammen. – Da sagen Sie, eine Erfolgsgeschichte? – Mit­nichten!

Was sagen Sie noch: Es fördert den Wiedereinstieg der Frauen. – Wie wir inzwischen wissen, schaffen über 50 Prozent der Frauen den Wiedereinstieg nach Ende der Kin­derbetreuungsperiode nicht.

Sie sagen, es fördert die Väterbeteiligung. – Wissen Sie, was die Studie dazu sagt? Und da schaue ich gerade Sie an, Herr Kollege Grillitsch, weil das natürlich im bäuer­lichen Bereich ein besonderes Problem darstellt. Die Studie bemerkt dazu trocken, dass sich die Männer zwar am finanziellen Bezug beteiligen, aber gerade bei bestimm­ten Gruppen davon auszugehen ist, dass sie ihrer gewohnten Tätigkeit nachgehen. Be­treuen tun nach wie vor die Frauen, kassieren tun, wenn es möglich ist, die Männer.

Das führt auch zum Thema „Zuverdienstgrenze“. Ich verstehe die Skepsis all derer, die sagen: Wir können die Zuverdienstgrenze nicht einfach so aufheben, weil das natürlich Komplikationen bedeutet!, aber ich verstehe eines nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wie kann es sein, dass ein Vorgänger der Frau Bundesministerin der Ge­bietskrankenkasse rechtswidrig eine Weisung erteilt, in der dieser Bundesminister sagt: Ihr braucht überhaupt nichts zu administrieren, ihr braucht weder zu erheben, wie viele über der Zuverdienstgrenze liegen, noch dürft ihr das kassieren!? Wir warten ab, weil wir wissen – so steht es in der Weisung –, dass es eine fünfjährige Verfallgrenze für das Inkasso im Zusammenhang mit der Zuverdienstgrenze gibt.

Da frage ich mich: Schauen wir zu, wie ein Ex-, meinetwegen ein Exbundesminister rechtswidrig Weisungen erteilen darf? Ist das möglich, dass man das einfach so zur Kenntnis nimmt, Herr Kollege Dolinschek? (Abg. Dolinschek: Ja!) Ja, es ist möglich, weil sich das BZÖ ganz offensichtlich daran gewöhnt hat, im rechtswidrigen Raum zu arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Das ist der Punkt, Frau Bundesministerin, wo Sie heute gesagt haben: Möglicherweise war die Handlung meines Vorgängers fahrlässig. – Dazu sage ich Ihnen: „Fahrlässig“ ist ein milder Begriff; das war meiner Ansicht nach nicht fahrlässig, sondern das war eine bewusste Rechtsverletzung des Bundesministers a. D. Herbert Haupt, und so etwas muss Konsequenzen haben. (Beifall bei den Grünen.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Mag. Grossmann; 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.36.16

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Ministerin­nen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich kann meinem Vorredner, Herrn Kollegem Öllinger, in vielen Punkten recht geben, insbesondere in einem Punkt: Wenn man Mut braucht, um sich für Kinder zu entscheiden, dann läuft wirklich irgendetwas falsch! Was die Menschen brauchen, ist Sicherheit, damit sie nicht all ihren Mut auf­bringen müssen, um ja zum Kind zu sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Regierungsprogramm, das ich für die SPÖ mitverhandeln durfte, enthält eine Viel­zahl von Verbesserungen, und vieles davon sind längst fällige Maßnahmen, die geeig­net sind, die Fehlsteuerungen der letzten Jahre zu korrigieren. Also von Erfolgsge­schichte würde ich in dem Bereich sicher nicht sprechen.

 


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