Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 139

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ziel ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und zwar für beide Elternteile. Verein­barkeit von Beruf und Familie ist kein ausschließliches Frauenthema; es soll im glei­chen Ausmaß ein Männerthema sein, wie es ein Frauenthema ist. Insgesamt ist es aber ein gesellschaftspolitischer Auftrag, der an alle Kräfte des Staates geht, und mit der Flexibilisierung des Kindergeldes wird ein wesentlicher Schritt der Politik in Rich­tung Erfüllung dieses Auftrages gesetzt.

Dieser Auftrag, Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, ergeht aber auch ganz besonders an die Wirtschaft. Es kann nicht nur so sein, dass sich die Familien immer­fort an die Bedürfnisse der Wirtschaft anpassen, es muss sich auch die Wirtschaft, sprich die Arbeitswelt, an die Bedürfnisse der Familien anpassen. Und das bitte ich ganz besonders bei der Bewertung der Zuverdienstgrenze zu berücksichtigen, Frau Kollegin Rosenkranz und auch Frau Kollegin Haubner.

Im Gegensatz zu skandinavischen Ländern beobachtet man bei uns immer noch das Phänomen, dass nach der Geburt eines Kindes Mütter ihre Berufstätigkeit massiv re­duzieren oder ganz aufgeben und die Väter ihr berufliches Engagement eher aus­weiten. Die traditionelle Rollenverteilung – Vater ist gleich Ernährer, Mutter ist gleich Versorgerin – ist bei uns noch lange nicht überwunden. Das heißt, es sind nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen – wie das jetzt in einem ersten Schritt auch geschieht –, sondern es sind darüber hinaus auch bewusstseinsbildende Maß­nahmen unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund bin ich froh, dass heute auch die für Gleichstellungsfragen zuständige Ministerin Bures hier ist.

Der vorliegende Antrag enthält aber auch Aufträge an die Familien- und Jugendminis­terin, die jugendpolitischen Maßnahmen möglichst rasch in Angriff zu nehmen. Kinder­rechte sind zu stärken, wobei die Verankerung in der Verfassung im Rahmen der Neu­kodifizierung der Verfassung bereits auf Schiene ist. Die Verfassungsgruppe beim Bun­deskanzleramt arbeitet intensiv daran. Geplant ist die Verankerung von Kinder- und Jugendrechten als Grundrechte in der Verfassung, wobei selbstverständlich auch ein wirksamer Grundrechtsschutz gewährleistet sein muss. Die Rechte sind schnell hinge­schrieben – entscheidend ist, dass diese Rechte auch durchsetzbar sind. Das gehört wirklich sorgfältig ausgearbeitet, um nicht leere Phrasen zu produzieren, von denen es ohnehin schon genug gibt.

Eine große Aufgabe wird es sein – und das ist auch in dem Antrag enthalten –, für eine sinnvolle Reform und Vereinheitlichung des Jugendschutzes zu sorgen. Die derzeitige Situation ist absolut unzufriedenstellend. Viele Tatbestände sind im Jugendschutz überhaupt nicht geregelt, andere unzureichend, das meiste ist völlig zersplittert, sodass die Jugendlichen überhaupt keine Orientierung haben. Im Regierungsprogramm finden Sie, Frau Ministerin, eine Fülle von Aufgaben zur Verbesserung des Lebens von und mit Kindern und Jugendlichen. Ich wünsche den Ministerinnen viel Kraft und Erfolg bei der Umsetzung dieses ambitionierten Programms. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein; 6 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


16.40.25

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Mi­nisterinnen! Hohes Haus! Frau Minister Kdolsky hat heute zu Recht gesagt, das Kin­derbetreuungsgeld ist ein Erfolgsmodell. Das sehen wir auch so. Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen: Es war die größte familienpolitische Errungenschaft über­haupt in der Zweiten Republik. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite