Ziel ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und zwar für beide Elternteile. Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist kein ausschließliches Frauenthema; es soll im gleichen Ausmaß ein Männerthema sein, wie es ein Frauenthema ist. Insgesamt ist es aber ein gesellschaftspolitischer Auftrag, der an alle Kräfte des Staates geht, und mit der Flexibilisierung des Kindergeldes wird ein wesentlicher Schritt der Politik in Richtung Erfüllung dieses Auftrages gesetzt.
Dieser Auftrag, Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, ergeht aber auch ganz besonders an die Wirtschaft. Es kann nicht nur so sein, dass sich die Familien immerfort an die Bedürfnisse der Wirtschaft anpassen, es muss sich auch die Wirtschaft, sprich die Arbeitswelt, an die Bedürfnisse der Familien anpassen. Und das bitte ich ganz besonders bei der Bewertung der Zuverdienstgrenze zu berücksichtigen, Frau Kollegin Rosenkranz und auch Frau Kollegin Haubner.
Im Gegensatz zu skandinavischen Ländern beobachtet man bei uns immer noch das Phänomen, dass nach der Geburt eines Kindes Mütter ihre Berufstätigkeit massiv reduzieren oder ganz aufgeben und die Väter ihr berufliches Engagement eher ausweiten. Die traditionelle Rollenverteilung – Vater ist gleich Ernährer, Mutter ist gleich Versorgerin – ist bei uns noch lange nicht überwunden. Das heißt, es sind nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen – wie das jetzt in einem ersten Schritt auch geschieht –, sondern es sind darüber hinaus auch bewusstseinsbildende Maßnahmen unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund bin ich froh, dass heute auch die für Gleichstellungsfragen zuständige Ministerin Bures hier ist.
Der vorliegende Antrag enthält aber auch Aufträge an die Familien- und Jugendministerin, die jugendpolitischen Maßnahmen möglichst rasch in Angriff zu nehmen. Kinderrechte sind zu stärken, wobei die Verankerung in der Verfassung im Rahmen der Neukodifizierung der Verfassung bereits auf Schiene ist. Die Verfassungsgruppe beim Bundeskanzleramt arbeitet intensiv daran. Geplant ist die Verankerung von Kinder- und Jugendrechten als Grundrechte in der Verfassung, wobei selbstverständlich auch ein wirksamer Grundrechtsschutz gewährleistet sein muss. Die Rechte sind schnell hingeschrieben – entscheidend ist, dass diese Rechte auch durchsetzbar sind. Das gehört wirklich sorgfältig ausgearbeitet, um nicht leere Phrasen zu produzieren, von denen es ohnehin schon genug gibt.
Eine große Aufgabe wird es sein – und das
ist auch in dem Antrag enthalten –, für eine sinnvolle Reform
und Vereinheitlichung des Jugendschutzes zu sorgen. Die derzeitige Situation
ist absolut unzufriedenstellend. Viele Tatbestände sind im Jugendschutz
überhaupt nicht geregelt, andere unzureichend, das meiste ist völlig
zersplittert, sodass die Jugendlichen überhaupt keine Orientierung haben.
Im Regierungsprogramm finden Sie, Frau Ministerin, eine Fülle von Aufgaben
zur Verbesserung des Lebens von und mit Kindern und Jugendlichen. Ich
wünsche den Ministerinnen viel Kraft und Erfolg bei der Umsetzung dieses
ambitionierten Programms. – Danke. (Beifall bei der SPÖ
sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein; 6 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
16.40
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Ministerinnen! Hohes Haus! Frau Minister Kdolsky hat heute zu Recht gesagt, das Kinderbetreuungsgeld ist ein Erfolgsmodell. Das sehen wir auch so. Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen: Es war die größte familienpolitische Errungenschaft überhaupt in der Zweiten Republik. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
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