Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 143

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


16.52.18

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen Ministerinnen! Ich glaube, dass mit dem Kinderbetreuungsgeld eine große Errungenschaft gelungen ist. Die Regelung ist jetzt mehr als vier Jahre lang in Kraft, und es gibt heute keine Fraktion mehr in diesem Hohen Haus, die sagt – wie es eben zu Beginn war –, dieses Kinderbetreuungsgeld sei nicht finanzierbar, sei nicht umsetzbar, entspreche nicht den Gegebenheiten, Kinderbetreuungsgeld heiße nur: Frauen zurück an den Herd! – Dass es diesbezüglich einen gewissen Gesinnungswan­del gegeben hat, das ist schon einmal ein großer Fortschritt.

Mit dem Kinderbetreuungsgeld hat sozusagen ein gewisser Paradigmenwechsel statt­gefunden, denn vom ursprünglichen Karenzgeld, das ja eine Versicherungsleistung war, hin zu einer echten Familienleistung, das war schon ein enormer Schritt. Das war, wie heute schon gesagt worden ist, sozusagen ein Meilenstein in der Familienpolitik. Die Wahlfreiheit, ob die Mutter zu Hause bleibt oder Mutter und Vater zu beiden Teilen oder ob die Familien ihre Kinder in die Kinderkrippe geben – wo wir im Übrigen in Ös­terreich einen großen Nachholbedarf haben, vor allem bei der Betreuung von Kindern bis zum dritten Lebensjahr –, einer Tagesmutter oder einem Kindergarten oder einem Kinderhort zur Betreuung übergeben, diese Wahlfreiheit ist mit dem Kinderbetreuungs­geld ganz einfach gegeben.

Es haben heute nicht nur unselbständig Erwerbstätige die Möglichkeit, Karenzgeld zu beziehen, sondern es bekommen alle das Kinderbetreuungsgeld – egal, ob es sich um eine Schülerin handelt, eine Studentin, eine Bäuerin oder eine selbständig Erwerbs­tätige. Und das war eigentlich dieser weitläufige Schritt dabei.

Jetzt kann man immer darüber diskutieren: Wie kann man irgendetwas im Laufe der Zeit verbessern?, denn die Zeit bleibt ja nicht stehen. Wir haben immer wieder Hand­lungsbedarf, etwas zu verbessern. Wenn man heute hergeht und zum Teil diese Zeit­dauer verkürzt, praktisch das Kinderbetreuungsgeld in derselben Höhe für die halbe Zeit ausbezahlt, so kann ich dem schon einiges abgewinnen, dass man dadurch das Ganze flexibel gestaltet, wenn die Mütter dann bessere Möglichkeiten haben, ihren Be­ruf auch weiterhin auszuüben, und eben die Chance besteht, Familie und Beruf leichter zu vereinbaren. Gar keine Frage! Wir haben allerdings ein großes Hemmnis, und das ist die Zuverdienstgrenze. Diese war eigentlich immer ein Hemmnis. Wir vom BZÖ waren von Anfang an immer gegen eine Zuverdienstgrenze, weil wir gewusst haben, dass das einfach schwer zu administrieren ist, ein großer Aufwand ist und nur eine gewisse Effizienz bringen wird.

Es gibt natürlich gewisse Unterschiede. Wenn jemand unselbständig erwerbstätig ist, so steht alles auf dem Lohnzettel, und es ist jedes Jahr nachvollziehbar, wie viel Ein­kommen man hat. Bei den selbständig Erwerbstätigen ist das schon viel schwieriger, denn hier verteilt sich das oft auf mehrere Jahre, und dann ist das schwer zu administ­rieren. Deswegen verstehe ich die ÖVP nicht, dass sie jahrelang immer gemauert hat und einfach nicht wollte, dass wir diese Zuverdienstgrenze wegbringen. Das verstehe ich einfach nicht, weil sehr viele Bäuerinnen und auch selbständig erwerbstätige Mütter genau in diese Regelung hineinfallen. Das sind doch genau jene Leute, für die Sie sich sonst auch besonders in die Bresche werfen.

Ich glaube, diese Zuverdienstgrenze gehört ganz einfach aufgehoben, denn sie schafft Rechtsunsicherheit, sie verunsichert die Familien und ist eigentlich auch durch nichts gerechtfertigt. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.) Es ist einfach nicht ge­rechtfertigt, Frau Kollegin!

 


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