Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 154

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Schönpass. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


17.31.06

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Ministerin­nen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es uns ernst ist mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dann ist die vorgesehene Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgel­des ein erster Schritt. Jedoch nur durch ein Bündel von Maßnahmen kann das Kinder­betreuungsgeld zu dem gemacht werden, was es eigentlich sein soll, nämlich ein Instrument, das den Bedürfnissen der Mütter und Väter entspricht.

Wahlfreiheit hin, Wahlfreiheit her, sehr geehrte Damen und Herren, eines muss uns klar sein: Die Inanspruchnahme des kürzeren und dafür höheren Kinderbetreuungsgel­des wird nur dann möglich sein, wenn entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen auch für unter Dreijährige vorhanden sind.

Das Land Oberösterreich hat unter wesentlicher Mitwirkung der Sozialdemokraten nun ein richtungweisendes Kinderbetreuungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz kommt einem Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz gleich. Die Gemeinden leisten damit einen wesentlichen Beitrag für unsere Familien.

Ich hoffe, viele Bundesländer werden dem Beispiel Oberösterreichs folgen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

17.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.32.34

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frauen Bundes­ministerinnen! Meine Damen und Herren! Familienförderung ist Zukunftsförderung. Die Politik kann und muss dabei Rahmenbedingungen schaffen, die den Wünschen und Bedürfnissen der Familien entsprechen. Nur sie entscheiden, in welcher Form und wie lange sie ihr Kind zu Hause betreuen können und wollen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gleichklang mit dem Wohl des Kindes stellt somit eine große Herausforderung dar. Mit der geplanten Flexibilisierung des Kinderbe­treuungsgeldes kommen wir nun den tatsächlichen Familienverhältnissen und -struktu­ren entsprechend entgegen.

Zur entflammten Diskussion um eine Rückforderung von erhaltenem Kinderbetreu­ungsgeld wegen Verletzung der Zuverdienstgrenze möchte ich schon klar sagen: Die Problematik ist auf Grund einer Weisung des ehemaligen Bundesministers Mag. Her­bert Haupt entstanden. Seine Nachfolgerin, Frau Ursula Haubner, hat an dieser verun­glückten Weisung leider nichts geändert.

Geschätzte Abgeordnete des BZÖ, Sie sollten dazu in dieser Debatte eher zurück­haltend sein und an der Lösung des Problems mitarbeiten – Fristsetzungsanträge können Sie sich in diesem Zusammenhang gerne sparen. (Abg. Scheibner: Na, na, na!) Wir werden jedenfalls nicht den Bock zum Gärtner machen! (Beifall bei der ÖVP.)

Unsere Familienministerin, Dr. Andrea Kdolsky, wird gemeinsam mit allen Parlaments­klubs, die guten Willens und zu konstruktiver Arbeit bereit sind, eine entsprechende Regelung im heurigen Jahr vorbereiten und für Rechtssicherheit sorgen. Es wird damit für alle Bezieherinnen und Bezieher des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2008 Klarheit und Rechtssicherheit bestehen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.34

 


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