Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 157

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Vernünftig wäre es, Nägel mit Köpfen zu machen, zu sagen: Ja, wir reformieren das Kinderbetreuungsgeld in Richtung Aufhebung der Zuverdienstgrenzen! – Das wäre un­sere Linie. Und ich meine, es wäre besser, diese Vorschläge aufzugreifen, anstatt hier flapsig auf die Opposition zu reagieren. (Beifall beim BZÖ.)

17.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.41.33

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ein spannender Tag – ein Budget, das zukunftsfit ist! Neue Chancen – und die wollen wir nützen, auch mit einem flexibleren Kinderbetreuungsgeld. Dazu habe ich ein ganz besonderes Anliegen, Stichwort: Bürgernähe.

Das Kinderbetreuungsgeld bringt viele Vorteile, aber: Erklären wir auch diese Vorteile den Betroffenen so, dass sie sie verstehen?

Erläuterungen zu den Gesetzestexten sollten klar sein. – Sie meinen, das sei selbst­verständlich? – Eine kleine Kostprobe.

Ich zitiere aus dem Informationsblatt für KindergeldbezieherInnen:

„Die während des Kindergeldbezuges verdienten Bruttoeinkünfte ohne Sonderzahlun­gen werden um die gesetzlichen Abzüge reduziert. Die so ermittelte Lohnsteuerbemes­sungsgrundlage wird durch die Anzahl der Monate mit Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes dividiert und mit 12 multipliziert, um einen Jahresbetrag zu er­halten. Davon werden die Werbungskosten, zumindest das Werbungskostenpauschale in Abzug gebracht. Danach wird dieser Betrag um 30 Prozent erhöht, um das 13. und 14. Monatsgehalt sowie die Sozialversicherungsbeiträge pauschal zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe der beiden Sonderzahlungen hat somit keine Auswirkung auf die Zuverdienstgrenze.“

Alles klar? (Heiterkeit. – Abg. Dr. Stummvoll: Du hast uns verwirrt!) – Wohl nur jenen, die juristisch oder steuertechnisch vorgebildet sind, ist das klar. Junge Mütter und junge Väter sind das aber nicht immer.

Wissen ist aber Macht. Was brauchen wir also? – Wir brauchen Gesetzesvorschriften, die verständlich formuliert sind, Erläuterungen, die leicht lesbar sind. Und da müssen wir alle uns an der Nase nehmen!

Verständliche Regelungen für das neue Kinderbetreuungsgeld, die könnten eine Vor­reiterrolle spielen. Peilen wir sie an!

Zusätzlich brauchen wir verstärkte Informationen in den Betrieben. Warum sollten nicht etwa Betriebsräte auch über die Wahlmöglichkeiten für junge Eltern informieren? Dann gewinnen wir: Wir gewinnen die jungen Eltern – durch die Flexibilisierung des Kinder­betreuungsgeldes werden Kinder und Karriere ja leichter vereinbar –, und wir gewinnen auch die Firmen. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam den Aus- und Wie­dereinstieg in den Job planen, dann werden maßgeschneiderte Konzepte leichter mög­lich. – Genau das wollen wir, und das ist unser Ziel. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall des Abg. Broukal.)

17.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hölle­rer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.44.22

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundes­ministerinnen! Frau Weinzinger hat heute hier Ihre Debatte begonnen mit den Worten:


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