Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 160

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Auf Grund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von As­best ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Ländern verboten. 1990 wurde der Ein­satz von Asbest in Österreich und 1993 in der Bundesrepublik Deutschland verboten, seit 2005 gibt es ein EU-weites Verbot.

Bereits eingebaute Materialien wurden allerdings in der Regel nur bei akuter Gefähr­dung sofort entfernt. Daher findet man auch heute noch asbesthaltige Materialien, die bei der Renovierung besonders sorgfältig behandelt werden müssen, um Gesundheits­gefährdungen zu vermeiden. Als bekanntestes österreichisches Gebäude, das asbest­belastet war, gilt die UNO-City in Wien. Die Sanierung eines Traktes dieses Objektes hat mehrere 100 Millionen € gekostet.

Eine ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abfälle stellt eine beachtliche Herausforde­rung dar. Da es im Besonderen in Italien keine entsprechenden Kapazitäten gibt, um Asbestzement ordnungsgemäß zu entsorgen, stiegen die Importe von Asbestabfällen, insbesondere Asbestzementabfällen nach Österreich massiv an. Seit 1. Jänner 2007 wurden beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft Notifizierungsanträge betreffend den Import von über 200 000 Tonnen As­bestzement gestellt.

Die EG-Verbringungsverordnung zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in die, in der und aus der Europäischen Gemeinschaft räumt den Mitglied­staaten jedoch die Möglichkeit einer regulierenden Maßnahme ein. Dies ermöglicht uns, die Verbringung von Abfällen zur Beseitigung ganz oder teilweise zu verbieten.

Es kann nicht sein, dass Abfälle, wie in diesem Fall Asbest oder Asbestzement, in Fo­lien verpackt, Hunderte oder gar Tausende Kilometer durch unser Land transportiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! 200 000 Tonnen Asbestzementabfall würden bedeuten, dass es bis zu 10 000 zusätzliche LKW gibt, die sinnlos durch unser Land rollen und die Bevölkerung durch Lärm, Staub und Abgase belasten.

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass Abfälle, die nicht wieder verwertbar sind, vermieden werden müssen, beziehungsweise Abfälle möglichst in jener Region entsorgt werden müssen, wo sie produziert beziehungsweise verwendet wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daher soll ein generelles Importverbot für Asbestzementabfälle und sonstige, insbesondere schwach gebundene Asbestabfälle, zum Zweck der Beseitigung im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 aufgenommen werden. Dies ist zur Entsorgungssicherheit in Österreich im Hinblick auf die vorhandenen De­ponie-Kapazitäten für diese Abfälle erforderlich, und auch im Hinblick auf den Klima­schutz zur Vermeidung langer Transportwege ist das geboten.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich im Besonderen bei unserem Herrn Umweltminister, Dipl.-Ing. Pröll, und bei den einbringenden Parteien für diese gemein­same Vorgangsweise. Damit ist es möglich, dieses Problem ab Mitte 2007 als gelöst zu betrachten. (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.54.37

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Importieren und dann Deponieren von Asbestabfällen hat durchaus zu einiger Verunsicherung in der Bevölkerung beigetragen, wenn auch me­dial unterstützt, sage ich jetzt einmal sehr neutral. Obgleich die Betreiber der Deponien darauf hinweisen, dass sie, wenn wir dieses Gesetz ändern, möglicherweise mit Ver-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite