Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 159

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Nun gelangen wir zu den Abstimmungen, und ich bitte alle Damen und Herren, die Plätze einzunehmen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 50 der Beila­gen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. (Rufe beim BZÖ und bei der FPÖ: Welche Entschließung?) – Es geht hier um die Ent­schließung im Ausschussantrag betreffend Kinderbetreuungsgeld, die der Ausschuss beschlossen hat.

Ich sage es noch einmal: Alle Damen und Herren, die dem zustimmen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 16.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung der Zuver­dienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 49 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

17.49.4512. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 161/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Petra Bayr, Dr. Ruperta Lichtenecker, Veit Schalle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (62 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nunmehr gelangen wir zum 12. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.50.09

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene natür­lich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale. Asbest wurde in früheren Jahren auch „Wunderfaser“ genannt, weil es große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebestän­dig ist, hervorragend isoliert und verwoben werden kann. Damit begann Anfang des 19. Jahrhunderts ein Boom in Bezug auf die Verwendung von Asbest zur Herstellung sehr unterschiedlicher Produkte.

Obwohl die krebserzeugende Wirkung von Asbest seit langem bekannt ist, wurde die­ses Material bis in die siebziger und achtziger Jahre vor allem als Baumaterial häufig verwendet, da es für viele technische Einsatzzwecke gut geeignet war. (Abg. Strache: AKH!) Seither wurde die Verwendung von Asbest immer stärker eingeschränkt.

 


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