Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 161

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lusten zu rechnen haben, auch wenn sie meinen, dass dieses Gesetz möglicherweise auch nicht halten könnte, und auch wenn man sich anschaut – weil das in der Begrün­dung des Antrages steht –, dass eben schon Anfang des Jahres 200 000 Tonnen zu importieren beantragt worden sind, muss man diese Zahl, glaube ich, ein bisschen relativieren. Im letzten Jahr wurde auch viermal so viel beantragt, wie dann letztendlich deponiert wurde. Also, obschon all diese Einschränkungen durchaus existieren, denke ich, macht es Sinn, dieses Gesetz zu beschließen und künftig das Deponieren von importierten asbesthaltigen Abfällen in Österreich nicht mehr zu gestatten.

Wir beschließen ja heute eine sehr kleine Änderung in dieser Frage im Abfallwirt­schaftsgesetz, in Begutachtung ist momentan eine etwas größere Novelle. Ich denke, dass wir überhaupt darüber hinaus noch das Ziel haben sollten, mit unseren Abfällen insofern anders umzugehen, als dass wir sie nicht nur verwerten – das ist an sich gut, aber ich glaube, das eigentliche Ziel dahinter müsste sein, ein Abfallvermeidungs-gesetz zu haben. Jedes Gesetz, das hilft, Ressourcen gar nicht erst zu Abfällen zu ma­chen und dabei auch Energie zu sparen, ist ganz sicher eines, das sehr nachhaltig und sehr fein ist.

Auch mein Vorredner hat darauf hingewiesen, dass in der Begründung zu diesem An­trag ein Satz steht, nämlich dass wir diese Initiative unter anderem deswegen setzen, weil wir damit Transportwege einsparen und wir damit auch helfen wollen, CO2 zu sparen. Das ist fein, das ist gut, das ist richtig.

Ich rege an, dass wir uns diesen Leitgedanken des Öfteren noch bei vielen anderen Initiativen, die wir hier setzen, zu eigen machen und zum Beispiel auch dem Einhalt ge­bieten, wenn lebende Tiere quer durch Europa transportiert werden, wenn Nahrungs­mittel zum Waschen und Schälen von einer Seite des Kontinents zur anderen trans­portiert werden, oder auch wenn Rohstoffe aus einer Region der Welt in eine andere Region der Welt verbracht werden, um sie dort möglichst billig – weil unter Einhaltung weniger Arbeitsrechte – zu veredeln und damit auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesen Billiglohnländern Gewinne zu machen. Ich hoffe, dass wir dann auch diese Überlegung haben und diesen unsinnigen Transporten Einhalt gebie­ten.

Und in diesem Sinne bin ich natürlich für die positive Abstimmung dieser Änderung. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hornek.)

17.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.57.40

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Kolle­ginnen und Kollegen! Die vorliegende Gesetzesvorlage, Entschließung zur Novellie­rung des Abfallwirtschaftsgesetzes (Abg. Grillitsch: Das ist keine Entschließung!), die­ses Importverbot in Bezug auf Asbestabfälle, ist längst notwendig und ist für viele andere Bereiche auch längst überfällig.

Diese Gesetzesvorlage entspricht dem Verursacherprinzip und ist insofern ein richtiger Schritt, den wir hier in dieser Form machen. Dennoch – Herr Hornek, wenn Sie das an­sprechen: Abfälle sollen dort entsorgt werden, wo sie entstehen – hat Österreich eine große Herausforderung vor sich, denn Österreich exportiert mehr Abfälle, als es impor­tieren lässt beziehungsweise importiert.

Genau dem entsprechend muss auch gehandelt werden, denn es geht sehr wohl um den sorgsamen Umgang mit Rohstoffen, mit Produktionsprozessen, mit Abfällen. Hier


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite