Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 168

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Deswegen ziehen wir heute gemeinsam die Notbremse, weil wir dieses Mengendia­gramm gesehen haben. Es ist auch richtig und wichtig, ganz nach dem Prinzip „Ver­meiden, trennen, verwerten“ diesen klaren österreichischen Weg gemeinsam weiter zu gehen.

Wir müssen natürlich in diesem Zusammenhang auch sehen, dass wir nicht nur mit 1. Juli dieses Jahres einseitig die Asbest-Transfermengen auf null reduzieren wollen, sondern dass es dabei auch darum geht, dass wir für die Zukunft in Österreich selbst Entsorgungssicherheit für unsere Abfälle mit diesem Entschluss sicherstellen müssen und sicherstellen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch zwei Themen, die kurz angesprochen worden sind, aber mit dem heutigen Antrag nichts zu tun haben. Erstens: das Stau­damm-Projekt in der Türkei. Wir haben bei keinem anderen Projekt seitens des Um­weltministeriums Einfluss darauf genommen und es auch lange hinausgezögert, ge­meinsam mit anderen in der Schweiz und in Deutschland, bevor jetzt die entsprechen­den Bewilligungsschritte gesetzt wurden, weil wir ganz genau darauf geachtet haben, dass die Evaluierung, das Monitoring und die Begleitung nicht zuletzt ökologischer Fragen bei diesem Projekt sichergestellt sein müssen.

Zum zweiten Thema, Temelín, angesprochen von Herrn Abgeordnetem Schalle: Ich sage Ihnen ganz klar, seit ich Verantwortung im Umweltministerium habe, kämpfe ich mit aller Kraft um die bestmögliche Sicherheit in der Frage Temelín. Wir haben die Null-Variante sicher nicht abgeschrieben. Wir haben jetzt nach dem Besuch des Bun­deskanzlers mit der parlamentarischen Kommission von beiden Seiten einen neuen Prozess in Gang gebracht. Ich habe mehrmals schriftlich darauf hingewiesen, nicht zu­letzt vor ein paar Tagen, dass wir offene Sicherheitsfragen haben und somit das ganze Abkommen nicht als beendet sehen. Von österreichischer Seite ist alles getan, und es laufen jetzt auch die entsprechenden Prüfungen im Bundeskanzleramt hinsichtlich der Frage Verfassungsdienst – Völkerrechtsklage: ja oder nein, auf welcher Rechtsbasis?

Sie sehen, wir tun alles, wir nehmen das Problem ernst, und das Problem hängt im Umweltministerium von der Priorität her sicher am höchsten. – Herzlichen Dank. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

18.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Steier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.21.29

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie meine Vorredner bereits ausgeführt haben, besteht weitge­hende Einigkeit bezüglich des Vier-Parteien-Antrages, der heute zur Beschlussfassung aufliegt. Es geht um ein Importverbot für Asbestabfälle zum Zweck der Beseitigung im Abfallwirtschaftsgesetz.

Angesichts von stark ansteigenden Importanträgen und beschränkten Deponiekapazi­täten in Österreich ist ein Importverbot für Asbestabfälle und insbesondere Asbest­zement zum Zweck der Beseitigung mehr als vordringlich und geboten. Es ist also nur konsequent, dass von dieser Gesetzesänderung ab Juli 2007 auch bereits bestehende, nach EU-Recht erteilte Importbewilligungen erfasst werden.

Nach Auskunft der zuständigen Abteilung im Umweltministerium – und da hat der Herr Bundesminister jetzt gerade Zahlen genannt – ist die Menge an nach Österreich impor­tierten Asbestabfällen seit 2004 kontinuierlich angestiegen. Der Herr Bundesminister hat die Zahlen dargelegt: Importiert wurde mehr als exportiert. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass, bezogen auf die gesamte Ausfuhr- und Importgeschichte in


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