Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 175

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Ungarn alle Teile des Schengen-Besitzstandes angewandt werden, also wenn die Vor­aussetzungen in Ungarn gegeben sind. Und das heißt, Erteilung von Visa für den Flug­hafen-Transit, zur Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und zum kurzfristigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. Längerfristig gesehen soll es zwischen den beiden Staaten eine gemeinsame Visa-Stelle geben, also ein gemein­sames Büro.

Geschätzte Damen und Herren! Bei diesem Abkommen zwischen Österreich und Un­garn wird wieder einmal bestätigt, wie wichtig und sinnvoll internationale Kooperationen in der Praxis sind, weil wir im Ausland die österreichischen Interessen besser wahren können. Wir sind ein Tourismus-Land, und ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir sehr stark in allen Staaten der Welt präsent sind.

Wichtig und sinnvoll ist es auch für Bürgerinnen und Bürger fremder Staaten, weil die­ser Vertrag für sie eine Erleichterung in der Abwicklung von Visa-Anträgen bedeutet.

Es ist eine wesentliche Strukturverbesserung, und ich finde es schade, dass die Grü­nen diesem Antrag nicht stattgeben können. (Beifall bei der ÖVP.)

18.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parni­goni. Ebenfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.47.06

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Staatssekretär! Meine Damen und Her­ren! Der Innenausschuss hat gerne diese Vorlage der Außenpolitik aufgenommen. Die­ses Abkommen ist ein weiterer Schritt zur bilateralen Zusammenarbeit mit Ungarn. Das ist zu begrüßen, denn das dient natürlich auch der Verbesserung der nachbarschaft­lichen Beziehungen.

Ich kann die Ängste der Grünen, liebe Terezija, nicht ganz nachvollziehen, denn im Wesentlichen geht es doch darum, dass man nunmehr auch den Visa-Antrag für Öster­reich bei der ungarischen Behörde abgeben kann, und die Haftungsfrage, für den Fall, dass ein Fehler passiert, bleibt natürlich auch bei der ungarischen Behörde, und es gibt keine Möglichkeit des Regresses. Wenn die Ungarn einen Fehler machen, dann ist das auch im Haftungsbereich der Ungarn, und sie können sich bei uns, bei der österreichi­schen Behörde oder bei Österreich, nicht regressieren.

Aber, Herr Staatsekretär, wenn Sie heute schon da sind und uns die Ehre geben: Visa-Fragen waren ja im Jahr 2005 etwas, was besondere Brisanz hatte. Wir hatten hier eine sehr unangenehme Causa zu behandeln. Das Außenministerium hat uns damals die restlose Aufklärung dieser dubiosen Angelegenheiten zugesichert. Angeblich hat es etwa 4 000 Verdachtsfälle gegeben. Ich würde Sie einladen, dass Sie uns heute bei dieser Gelegenheit ein wenig über die aktuelle Entwicklung berichten: Was hat sich da eigentlich getan? Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen oder hat das Ministerium getroffen, um hinkünftig solche Irritationen und Verunsicherungen der Bevölkerung zu verhindern? Was hat man unternommen, damit die Konsulate, die, etwa in der Affäre Budapest oder auch in Belgrad, ein wenig ins Zwielicht geraten sind, wieder rehabili­tiert werden? In welcher Form hat man versucht, alle Verdachtsmomente auszuräu­men?

Mich würde auch interessieren: Hat es da ein Ergebnis gegeben, Verhaftungen, An­zeigen, oder ist eigentlich da nichts dahinter gewesen? Es würde mich freuen, wenn Sie uns hier ein wenig Informationen geben können, ob da ohnehin alles zum Besten ist. Das war ja schlussendlich eine nicht unbeträchtliche Dimension. Wir haben im Jahr 2004 400 000 Visa-Anträge gehabt, und es ist daher nichts Unbedeutendes.

 


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