Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 9

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Verfassungsausschuss:

Bericht der Bundesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Geschäftsjahr 2005 (III-47 d.B.);

Wissenschaftsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung betreffend Jahresvor­schau 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäi­schen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates für 2007 (III-45 d.B.).

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne sowie FPÖ 108 Minuten, BZÖ 63 Minuten.

Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatte in der Zeit von 9.05 Uhr bis 13 Uhr, die vom ORF übertragen wird, getroffen: Zunächst je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 13 Minuten, anschließend eine Wortmeldung des Bundeskanzlers mit 10 Minuten, sodann eine Wortmeldung des Vizekanzlers mit 10 Minuten. Danach je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 6 Minuten, in weiterer Folge wiederum eine Wort­meldung pro Fraktion mit je 6 Minuten. Danach ein Regierungsmitglied mit 5 Minuten, ferner ein Regierungsmitglied mit 5 Minuten. Weiters je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, danach je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten. Anschlie­ßend ein Regierungsmitglied mit 5 Minuten, sodann ein weiteres Regierungsmitglied mit 5 Minuten. Und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 4 Minuten.

Der Vorsitz führende Präsident beziehungsweise die Vorsitz führende Präsidentin wird auf die strenge Einhaltung der Redezeit der einzelnen Abgeordneten achten. Sollte sich nach der fünften Runde der Abgeordneten herausstellen, dass die verbleibende Restzeit nicht ausreicht, wird die Redezeit der verbleibenden sieben Redner, also der zwei Regierungsmitglieder und der fünf Abgeordneten, aliquot gekürzt. Weiters besteht Einvernehmen darüber, dass tatsächliche Berichtigungen nach der Fernsehzeit aufge­rufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

09.03.311. Punkt

Erste Lesung der Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz 2007 samt Anlagen (39 d.B.)

 


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