Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 125

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des Konsumentenschutzes. Eine durchaus positive Entwicklung im schwarz-blau-oran­gen Budget der letzten Jahre war eine Erhöhung im Budget des Konsumentenschutzes um etwa 1,5 Millionen € auf 4 315 000 €; jetzt finden sich doch tatsächlich Kürzungen in diesem Bereich um mehr als 800 000 € – und das bei diesem sowieso schon gerin­gen Budget. Das sind beinahe 20 Prozent weniger, die dem Konsumentenschutz jetzt zur Verfügung stehen – und das war, wie gesagt, sowieso nicht sonderlich viel.

Da frage ich mich schon: Sind das die heute schon so viel zitierten roten Spuren, die sich in diesem Budget wiederfinden? Oder wer trägt die Verantwortung dafür? – Sie streichen einerseits ohne viel Federlesen eine angebliche Bagatellsteuer in Höhe von 132 Millionen €, nämlich die Erbschaftssteuer, und befinden es dann tatsächlich für notwendig, in diesem sowieso so knappen Konsumentenschutzbudget 800 000 € ein­zusparen.

Dabei hatte Österreich sowieso schon von Haus aus eine sehr niedrige Pro-Kopf-Quo­te. Im europäischen Vergleich ist es so: Wir haben eine Pro-Kopf-Quote von 22 Cent, das ist der Stand 2006; Deutschland hatte zu diesem Zeitpunkt eine Pro-Kopf-Quote von 63 Cent, Großbritannien gar von 2,22 € – also gar nicht so unwesentlich. Verbrau­cherschutz wird immer wichtiger, und die Anforderungen an den Verbraucherschutz werden immer höher. Diesem Umstand wurde ja auch erfreulicherweise und auch rich­tigerweise in der Einrichtung des Konsumentenschutzausschusses Rechnung getra­gen. Wie gesagt, leider nicht im vorliegenden Budget, ganz im Gegenteil.

Daraus kann und muss ich den Schluss ziehen, dass der rot-schwarzen Bundesregie­rung beziehungsweise dem Finanzminister Konsumentenschutz und damit auch ein nicht unwesentlicher Beitrag zum sozialen Frieden – ich nenne nur als Stichworte: die ständig steigende Verschuldung der Privathaushalte, die viel besprochene Internet­kriminalität et cetera – relativ egal sind. – Wenngleich ich sagen muss, dass sich das bereits im Regierungsübereinkommen angekündigt hat. Da wurden nämlich aus meiner Sicht sehr wichtige und auch lang geforderte Maßnahmen von Verbraucherschutz­organisationen gar nicht erst aufgenommen.

Ich möchte noch einmal festhalten, dass ich diese Kürzungen im Bereich des Konsu­mentenschutzes für einen eklatanten Fehler halte. Dies steht für mich in einem ganz krassen Widerspruch zu den auch heute wieder viel zitierten Investitionen in die Zu­kunft.

Dann möchte ich noch eine ganz kleine Bemerkung zu dem viel gelobten Infrastruktur­paket machen: Ich bin Abgeordnete des Waldviertels. Bei uns im Waldviertel wurden sämtliche Nebenbahnen bereits eingestellt, und nun wird auch die Infrastruktur dieser Nebenbahnen nicht mehr erhalten. Das ist ein ganz eklatanter Eingriff, und nicht ... (Abg. Murauer: Fahren Sie auch mit der Bahn?)

Bitte? – Na, selbstverständlich fahre ich mit der Bahn. Die gibt es ja, Gott sei Dank, noch, aber die dazugehörigen Nebenbahnen und ganz wichtige kleine Teilstücke, für die es auch bereits EU-Förderzusagen gegeben hat, gibt es nicht. Ich denke an die Verbindung Fratres – Slavonice, die durch den Eisernen Vorhang getrennt war, die nicht revitalisiert wird, und zwar aus österreichischer Sicht nicht revitalisiert wird. Das ist aus meiner Sicht wirklich ein ganz eklatantes Versäumnis.

Das, glaube ich, sollte man auch in diese ganzen Überlegungen des Infrastrukturpa­kets mit einbeziehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Mayerhofer zu Wort. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


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