Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 30

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Zu Z 2 (Art. 5, Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988, § 26c Z 12 KStG 1988):

Beseitigung eines Redaktionsversehens;

Zu Z 3 (Art. 8, Änderung des Gebührengesetzes 1957, § 33 TP 5 Abs. 4 Z 2 GebG 1957):

Auch leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sollen gebührenbefreit sein, nicht nur urheberrechtliche Lizenzverträge im engeren Sinn.

Zu Z 4:

Redaktionelle Berichtigung.

Zu Z 5 lit. a:

Die Änderung bedeutet vor allem eine kostensparende Verwaltungsvereinfachung so­wohl für die Gerichte, die mit vielfach aussichtslosen Anträgen beschäftigt wurden, als auch für die Beihilfenbehörden, die bisher zusätzliche Nachweise anfordern mussten, bzw. die Härten der bisherigen Regelung mit Hilfe von außerordentlichen Unterstützun­gen gem. § 20a SchBG 1983 in eigenen Verfahren ausgeglichen haben.

Für die Beihilfenberechnung musste bei getrennt lebenden (Wahl)Eltern alle drei Jahre vom Kind oder (meist) der Kindesmutter eine Neufestsetzung des Unterhaltes bei Gericht beantragt werden und dazu ein Verfahren durchgeführt werden. Das war oft nicht nur objektiv z.B. wegen des unbekannten Aufenthaltes des Unterhaltspflichtigen schwierig sondern vor allem für die Kinder in einer schon angespannten Trennungs­situation zusätzlich belastend. Die Unterhaltszahlungen in einer die Beihilfe mindern­den Höhe machen ohnehin insgesamt weniger als ein Viertel aller Fälle aus und jedes dieser Verfahren kostete ein Vielfaches von dem, was allenfalls in wenigen Einzelfällen an geringeren Beihilfen eingespart wurde.

Zu Z 5 lit. b:

Die vorgesehene Änderung regelt das In-Kraft-Treten mit Beginn des folgenden Schul­jahres 2007/08.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubob­mann Ing. Westenthaler. Wunschredezeit: 12 Minuten. – Bitte.


9.46.48

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bun­desregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Krainer, Sie ha­ben hier den Anorak angezogen und meinen, es gibt keine soziale Kälte in Wien.

Nur zwei Zahlen, damit Sie es auch wissen: In den letzten 13 Jahren hat es in Wien bei der roten Stadtregierung unter sozialistischer Führung vier Mal eine Erhöhung der Ta­rife der öffentlichen Verkehrsmittel gegeben! Vier Mal! Insgesamt hat es in den letzten 13 Jahren eine Erhöhung von 56 Prozent beim Einzelfahrschein und 43 Prozent bei der Jahreskarte gegeben. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Herr Kollege Krainer! Und jetzt gehen Sie nach Wien, setzen Sie sich in die Tramway und erklären Sie dort Mindestrentnern, Menschen, die es sich nicht leisten können, aber auch Autofahrern, die Sie zum Umsteigen bringen wollen, diese Teuerung bei den Tarifen der Verkehrs­mittel! Das ist Abkassieren, sozialdemokratisches Abkassieren in Wien, Herr Kollege Krainer, und das meinen wir! (Beifall beim BZÖ.)

 


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