Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 35

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird gemäß Artikel 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen ver­sagt.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß schon, der Antrag wird wahrschein­lich aufgrund großkoalitionärer Einigkeit – da halten wir ja zusammen, da gibt es ja Sideletter! – keine Mehrheit finden.

Ich sage Ihnen aber, Frau Ministerin, nicht nur das BZÖ spricht Ihnen heute das Miss­trauen aus – nein: Österreichs Kinder sprechen Ihnen heute das Misstrauen aus! Ös­terreichs Familien sprechen Ihnen heute das Misstrauen aus! Österreichs Patientinnen und Patienten sprechen Ihnen heute das Misstrauen aus! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Österreichs Ärztinnen und Ärzte sprechen Ihnen heute das Misstrauen aus! Und Öster­reichs Pensionisten und jene Menschen, die sich die teuren Medikamente und die Gesundheit in dem Land nicht mehr leisten können, sprechen Ihnen heute das Miss­trauen aus!

Ich glaube, das Maß ist voll, Frau Ministerin Kdolsky! Treten Sie ab! – Damit würden Sie Österreich einen Dienst erweisen. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Sonnberger. – Vizekanzler Mag. Molterer: Peinlich, peinlich, peinlich!)

10.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvor­lage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gericht­liche Einbringungsgesetz 1962, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quel­lensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Mineralölsteuerge­setz 1995, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Ab­gabenverwaltungsorganisationsgesetz, das EG- Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Lebens­mittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorgani­sationsgesetz, das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtun­gen, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz und das Bundesbahngesetz geändert werden (Budget­begleitgesetz 2007) (43 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (67 d.B.)

 


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