Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 81

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Personen des öffentlichen Lebens mit einschlägigen Wörtern bedacht hat. Ich würde gerne wissen, ob diese beiden Dinge wirklich gleichzusetzen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Sachlich möchte ich mich vor allem mit einem Teil des Misstrauensantrages des BZÖ gegen die Ministerin, nämlich mit der Frage des sogenannten Vigilanz-Cents, ausein­andersetzen, denn ich habe selten so viele uninformierte und falsche Meldungen in letzter Zeit gehört wie in dieser Frage.

Es ist keine Frage, dass in Zeiten des Internethandels und in Zeiten des In-Verkehr-Bringens von zum Teil gefährlichen, gefälschten Medikamenten es ganz dringend not­wendig ist, dass die Medikamentensicherheit überprüft wird. Und in Zeiten der Budget­knappheit ist es auch ganz klar, dass man versucht, das Budget des Ministeriums mög­lichst gering zu halten, jedoch die Kosten, die dafür anfallen, möglichst nicht auf die Konsumenten abzuwälzen. Und genau das ist hier geschehen und nicht das, wie es in dem Misstrauensantrag erwähnt wird, dass Patientinnen und Patienten mit Zusatzüber­prüfungskosten belastet werden.

Was ist passiert? – Die ÖVP hat uns leider sehr spät mit einem Vorschlag zur Finan­zierung der Medikamentensicherheit konfrontiert. Der Vorschlag hat so gelautet, dass 3 Cent pro Packung aufgeschlagen werden könnten. Und der Lösungsvorschlag wurde uns auch gleich mitpräsentiert: dass, wenn es über die Rezeptgebühr läuft, das über die Sozialversicherung bezahlt wird, dass, wenn die Medikamente „over the counter“, das heißt direkt an den Patienten, verkauft werden, der Patient oder vielleicht auch die Apotheken diese Kosten tragen sollten.

Da wir in das Regierungsübereinkommen hineingenommen haben, dass wir auf keinen Fall eine Ausweitung der Selbstbehalte wollen, sondern, ganz im Gegenteil, eine De­ckelung der Rezeptgebühren auf 2 Prozent des Nettoeinkommens, ist es für uns völlig klar, dass wir zu diesem Vorschlag nur nein sagen können. Und auf Grund von ganz zähen Verhandlungen ist es uns dann gelungen, dass die Gesetzesänderung, so wie sie Ihnen jetzt vorliegt, eine Verordnungsermächtigung der Ministerin vorsieht, dass sie im Rahmen des kompletten Pharmapaketes mit der Pharmaindustrie ausmachen muss, dass der sogenannte Vigilanz-Cent – und es ist nicht 1 Cent, sondern es können jetzt bis zu 2 Cent sein, nicht 3 Cent wie vorher – von der Pharmaindustrie getragen wird, sodass es nicht so ist, dass er an Patientinnen und Patienten weitergegeben wird.

Stimmen Sie diesem Antrag zu, und es ist sicher, dass es nicht passiert! Eine etwaige anzudenkende Gesetzesänderung, die die Ministerin ermächtigen würde, genau das nicht mehr zu machen, sondern sich das Geld von Patientinnen und Patienten zu holen, müsste erst eingebracht werden. Und ich garantiere Ihnen, dass wir, die SPÖ, genauso wie wir jetzt in der Gesetzeswerdung darauf geachtet haben, dass Patientin­nen und Patienten nicht belastet werden, eine solche Änderung auf jeden Fall wieder abschlägig behandeln würden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Scheibner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.


12.32.32

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Bun­desministerin! Meine Damen und Herren! Diskussionen über Budgetbegleitgesetze wa­ren in den vergangenen Jahren immer wieder auch Diskussionen über grundlegende Reformen und grundlegende Maßnahmen, die eine Bundesregierung gerade im Hin­blick auch auf die budgetären Rahmenbedingungen festgelegt und geschaffen hat.

 


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