eingebracht im Zuge der Debatte über
Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (43 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das EG- Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Bundesbahngesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2007) (67 d.B.)
Im Budgetbegleitgesetz 2007 werden erstmals seit 1999 die SchülerInnenbeihilfen wertangepasst. Auch bei den Studienbeihilfen kommt es zu Erhöhungen und somit zum Ausgleich des Wertverlustes durch die Inflationsentwicklung der letzten Jahre.
Im Regierungsübereinkommen wurde vereinbart, dass die Gebühren hinkünftig jährlich im Ausmaß der Inflationsrate angehoben werden sollen. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung ist im Budgetbegeleitgesetz enthalten. Eine jährliche Erhöhung der Beihilfen im Ausmaß der Inflationsrate ist aber nicht vorgesehen. Diese Ungleichbehandlung ist aus sozialpolitischer Sicht ungerecht und belastet vor allem jene zusätzlich, die auf Grund geringerer Einkommen einen Anspruch auf Beihilfen haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Budgeterstellung der nächsten Jahre eine jährliche Anpassung der SchülerInnen- und Studienbeihilfen mindestens im Ausmaß der Inflationsrate vorzusehen.
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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler auf der Galerie! Sehr geehrtes Hohes Haus! Prinzipiell habe ich gedacht, dass ich hier antreten werde, um die zum Teil unqualifizierten Äußerungen des Herrn Klubobmannes Westenthaler, die gegenüber der Ministerin Kdolsky gefallen sind, richtigzustellen. Allerdings muss ich gestehen, dass die Ausführungen des Herrn Dr. Maier mich schon dazu veranlasst haben, zu fragen (Abg. Dolinschek: Die waren viel ärger!), ob der Versprecher unseres Herrn Bundeskanzlers, nämlich „Barolo“ statt „Barroso“, nicht vielleicht ein bisschen harmloser ist als das, was im Rahmen der sogenannten Frühstücksaffäre vorgefallen ist, wo der damalige Bundeskanzler hochrangige
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