heranzubilden. Das heißt, für junge Menschen gibt es eine Perspektive, eine Perspektive in Richtung Ausbildung und nicht, wie wir es in den letzten Jahren hatten, eine Perspektive in Richtung Arbeitslosigkeit.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Alleine darüber sprechen zu können, ist erfreulich, denn hier geht es um positive Investitionen in die Zukunft – für unsere Menschen, für unser Land, und letztlich ist das auch im Sinne unseres gesamten Steueraufkommens. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.39
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Frau Abgeordnete.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. Auch sie will 4 Minuten sprechen. – Bitte.
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Es bedarf oft schriller Töne in unserer schnelllebigen und reizüberfluteten Zeit, um Gehör zu finden, aber, Herr Klubobmann Westenthaler – und ich bitte die Kollegin Haubner, ihm das auch auszurichten –, dieser persönlich verletzende Stil hat auch in der härtesten Auseinandersetzung in der Politik nichts verloren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich werde es bei dieser Aussage bewenden lassen. Ich hätte zwar auch gern einiges in diesem Zusammenhang gesagt, aber das ist nicht der Stil der ÖVP. (Beifall bei der ÖVP.)
Doch nun zum Budgetbegleitgesetz. In diesem Budgetbegleitgesetz ist auch eine Novellierung zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz enthalten, und darin wird bestimmt, dass Säuglingsanfangsnahrung nicht vor Meldung ans Gesundheitsministerium in Verkehr gebracht werden darf – ein wesentlicher Punkt aus einer EU-Richtlinie des vergangenen Jahres, der mit dieser Novelle umgesetzt wird.
Klargestellt wird weiters, dass das Inverkehrbringen von Wasser ebenso den Eigengebrauch aus einer privaten Gemeinschaftsanlage umfasst, sofern dies nicht nur im familiären Rahmen betrieben wird.
Der nächste Punkt in der vorliegenden Novelle betrifft die Kontrollen und das Risikomanagement im Bereich der Lebensmittel. Die EU-Verordnung, die mit dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz 2005 umgesetzt wurde, gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer Gebühreneinhebung für diese routinemäßigen Untersuchungen. Diese Möglichkeit soll nunmehr ab Jänner 2009 genutzt werden. Ausgenommen davon sind die Untersuchungen bei den Primärprodukten, da für diese bereits Gebühren entrichtet werden.
Um die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten, wurde im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz der Aufbau eines Risikomanagements im Rahmen des mehrjährigen integrierten Kontrollplans verpflichtend festgeschrieben. Zuständig dafür ist die AGES mit einem Basisbudget von 55 Millionen €, der natürlich auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Einen Teil davon trägt der Bund, einen Teil tragen die Länder über die Personalkosten der Kontrollorgane, und künftig wird ein Teil als Kostenbeitrag von den Unternehmen selbst getragen.
Mit der Einstufung der betroffenen Unternehmen in Risikogruppen wird nicht nur das mit dem Betrieb verbundene Risiko nach Größe, Umsatz und Kundenfrequenz des Betriebes bewertet, sondern es besteht auch die Möglichkeit, durch sorgfältiges Arbeiten das Risiko zu verringern. Das bedeutet einen Bonus und eine niedrigere Risikogruppe
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