Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 129

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(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15.01 Uhr wieder aufgenom­men.)

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15.01.50Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend Zensur der Akten für den Untersuchungsausschuss hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugen (692/J)


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die un­terbrochene Sitzung wieder auf.

Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 692/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Am 4. April 2007 hat das BM für Finanzen auf Verlangen dem Untersuchungs­ausschuss hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugen (Eurofighter-Unter­suchungsausschuss) eine Kopie eines ausgewählten Teils des Steueraktes des EADS/Eurofighter-Lobbyisten Erhard Steininger übermittelt. Darin ist ein wesentlicher Teil der Informationen geschwärzt. Ein Großteil der Kontenblätter wurde dem Aus­schuss überhaupt vorenthalten.

Der Bundesminister für Finanzen beansprucht für sich das Recht, alle Unterlagen, die er dem Untersuchungsausschuss übermittelt, davor zensurieren zu lassen. Dabei be­ruft er sich auf eine Stellungnahme der Finanzprokuratur vom 20. März 2007. Hier heißt es:

„Von der Finanzverwaltung sind sohin jene Akten bzw. Aktenteile von der Aktenvorlage auszunehmen, die mit dem Beschaffungsvorgang der Eurofighter-Kampfjets nichts zu tun haben können. Sollte die Trennung der einzelnen Aktenteile faktisch nicht möglich sein, so wäre das Amtsgeheimnis durch Schwärzungen auf dem entsprechenden Ak­tenteil zu wahren.“

Dem gegenüber gibt es eine klare Rechtsmeinung des Untersuchungsausschusses, die dem BM für Finanzen am 19. März 2007 sowie am 11. April 2007 mitgeteilt wurde:

„Art. 53 Abs. 3 B-VG regelt unmissverständlich, dass alle öffentlichen Ämter auf Ver­langen ihre Akten dem Untersuchungsausschuss vorzulegen haben. Die Frage, ob ein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand gegeben ist, kann abschließend ausschließlich vom Untersuchungsausschuss selbst beurteilt werden, zumal aus­schließlich diesem alle mit dem Beschaffungsvorgang Eurofighter zusammenhängen­den Akten sowie die Aussagen der Auskunftspersonen in den öffentlichen und nicht­öffentlichen Sitzungen bekannt sind. Aufgrund der Vertraulichkeit der Akten und der Aussagen der Auskunftspersonen in den nichtöffentlichen Teilen der Sitzungen können dem BMF nicht alle Informationen und Schlussfolgerungen übermittelt werden, die einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand eindeutig belegen. Daher ist die Frage, ob ein Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand besteht, vom Untersuchungsausschuss und nicht vom BMF zu prüfen.“

Sie wird durch die Stellungnahme des Verfahrensanwalts im Untersuchungsaus­schuss, Generalprokurator i.R. Dr. Gottfried Strasser ebenso gestützt wie durch die Ex­pertise des Verfassungsexperten Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer.

 


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