Er sagt da in der „Kleinen Zeitung“, Steininger sei überhaupt erst nach der Typenentscheidung als Vertreter von EADS ins Spiel gekommen.
Also, Herr Scheibner, Sie werden ja wohl den Vertrag von Steininger und Rumpold – dem mit Ihnen befreundeten Ehepaar – vom 27.3.2002 kennen!
Wenn Sie in einer Zeitung behaupten, Steininger sei später dazugekommen: Da ist der Gegenbeweis! (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)
Und weil Herr Westenthaler auch noch etwas zwischenruft: In der „Wiener Zeitung“ vom 31.5.2006 sagen Sie in einem Interview, natürlich hätten Sie Fehler gemacht. – Das ist im Jahr 2006! Wovon Sie derzeit leben, fragt die „Wiener Zeitung“. Westenthaler: „Ich werde sozialversichert sein, und zwar zu sehr geringfügigen Bezügen. Das wird über die Werbeagentur Rumpolds laufen.“ (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist falsch! – Oh-Rufe bei der SPÖ.)
Also wenn die Rumpolds zu Ihnen, Herr Westenthaler, einigermaßen so großzügig waren, wie zu sich selbst, dann brauchen wir uns um Sie keine Sorgen zu machen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist leider falsch!)
16.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Professor Van der Bellen, ich bin eigentlich schwer verstört darüber, in welcher Form Sie jetzt hier ein Gerichtsurteil bagatellisiert haben (Abg. Mag. Kogler: Der Antragsteller ...!) – ein Gerichtsurteil, das deswegen so wesentlich ist, weil es jetzt nachweist, dass in einem Höchstmaß Vertrauen, das in Ausschüsse zu setzen ist, gebrochen wurde, und zwar vom Ausschussvorsitzenden, Kollegem Pilz von Ihrer Partei.
Wenn man sich die Website anschaut – und das kann jeder tun, denn es ist dort noch immer alles zu finden –, dann stellt man – wenn es einem um Datenschutz und um das Steuergeheimnis ernst ist – mit großem Schrecken fest, dass da Rechnungen eins zu eins abgebildet werden, die für jedermann nachvollziehbar sind, Rechnungen, die Dritte betreffen, die mit dem Verfahren überhaupt nichts zu tun haben, Herr Professor Van der Bellen! (Abg. Mag. Kogler: Sie sind im Ausschuss diskutiert worden!)
Das bedeutet, dass Sie heute – was mich wirklich erschreckt! – das Bürgerrecht auf den Schutz der Privatsphäre, das Bürgerrecht auf den Schutz auch des eigenen persönlichen Geldlebens so relativiert haben – das Recht, das wir in einem Bankgeheimnis abgebildet haben, das immerhin Verfassungsrang besitzt, das wir im Grundrecht auf Datenschutz abgebildet haben, das immerhin Verfassungsrang besitzt, das wir in der einfachen gesetzlichen Umformung dann als Steuergeheimnis nach § 48a Bundesabgabenordnung als Gesetzgeber gestaltet haben.
Wir haben das gestaltet, Kolleginnen und Kollegen auch von der grünen Fraktion, auch von der freiheitlichen Fraktion! Wir haben es gestaltet, und wir haben eine Pflicht den Österreicherinnen und Österreichern gegenüber, das, was wir hier selbst als Gesetzgeber gestalten, auch ernst zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben die Pflicht, das nicht nur deshalb, weil wir glauben, uns parteipolitisch profilieren zu müssen – wie Kollege Pilz, der das persönlich seit Jahr und Tag tut und auf einem Persönlichkeitstrip ist –, über Bord zu werfen und das Vertrauen der Österreicher, dass wir unsere eigenen Gesetze ernst nehmen, dass wir ihre Privatsphäre ach-
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