Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 168

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6,4 Millionen € – nicht geschwärzt. Und auf einmal weiter unten bei Einnahmen „Spe­senersatz“ wird geschwärzt!

Ein zweites Beispiel erspare ich Ihnen aus Zeitgründen. Hier ist die Grundfrage: Wie können Beamtinnen und Beamte überhaupt wissen, was sie schwärzen sollen und was nicht, wenn Sie es ihnen nicht dezidiert gesagt haben, dass sie dort schwärzen sollen, wo Verdachtsmomente im Raum stehen, dass Geldflüsse in Richtung vielleicht auch Parteien unterwegs waren?

Nur so, Herr Finanzminister, kann ich mir erklären, dass Sie heute derartig mauern und uns im Parlament, uns im Untersuchungsausschuss die Kontrollrechte massiv ein­schwärzen. Das geht nicht, das ist ein Skandal, da müssen Sie endlich uns gegenüber einmal die Rechtsstaatlichkeit, die Rechtssetzung des Parlaments voranstellen! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Maximale Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.


17.12.00

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Die Thematik ist eine pro­blematische, seit die beiden Untersuchungsausschüsse eingesetzt wurden. Ein kleiner historischer Abriss: Es gab in dieser Republik inklusive der beiden, die derzeit laufen, 16 Untersuchungsausschüsse. Neun davon wurden auf Betreiben der ÖVP eingesetzt, acht davon wurden auf Betreiben der SPÖ eingesetzt – manchmal war es ein gemein­sames Betreiben –, sechs davon auf Betreiben der Freiheitlichen Partei und jetzt der zweite auch auf Betreiben der Grünen, und das zum Teil immer mit wechselnden Mehrheiten.

Es gab eigentlich noch nie ein derart veritables Problem hinsichtlich der Aktenbeischaf­fung generell von den einzelnen Ministerien, aber auch nachgelagerten Dienststellen und im Besonderen auch von den ausgegliederten Behörden. In Wirklichkeit leben wir in einem Spannungsfeld, in einem Spannungsfeld zwischen Amtsverständnis der Be­hörden auf der einen Seite – und da zähle ich, wenn ich jetzt den Bankenausschuss hernehme, auch die belehnten Behörden Oesterreichische Nationalbank und Finanz­marktaufsicht hinzu – und Selbstverständnis der Abgeordneten auf der anderen Seite. Ein wirkliches Spannungsfeld, wo jetzt einiges aneinanderprallt.

Das Zweite ist natürlich der Punkt Vertrauen und Vertraulichkeit, der je nach politischer Lage der einzelnen Abgeordneten oder nach Lager, wenn man das so nennen will, unterschiedlich ausgelegt wird. Wir sind ordentlich vorgegangen, wir haben gemeinsam beschlossen, alle fünf Parteien, die nicht vertraulichen Protokolle mittels Kommuniqués zu veröffentlichen. Daher ist auch nachzulesen, wie sich zum Teil das Amtsverständnis von Beamten darstellt. Beamte haben uns im Bankenausschuss gesagt: Wenn man dem Parlament Unterlagen übermittelt, geraten sie zu leicht in die Öffentlichkeit, und daher hat man sich gedacht, man übermittelt diese oder jene Unterlage nicht. – Aus den Ministerien werden auch Unterlagen den Medien übermittelt! Wir dürfen uns ein derartiges Selbstverständnis in diesem Zusammenhang gar nicht gefallen lassen!

Das Vertrauen in die Behörden ist seitens der Parlamentarier und wahrscheinlich auch seitens derjenigen, die dem Ressort vorstehen, nicht wirklich groß. Ich werde Ihnen das hier anhand einiger Beispiele darlegen.

Wieso sollen wir als Abgeordnete, die einen Untersuchungsauftrag haben – und wir wurden mit Mehrheit dieses Parlaments eingesetzt –, Vertrauen gegenüber Behörden


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