Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 170

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Untersuchungsausschuss …?! (Vizekanzler Mag. Molterer: Das haben Sie ja selber beschlossen, Herr Kollege Graf!)

Das haben wir nicht beschlossen! (Vizekanzler Mag. Molterer: Das Bankgeheimnis zu wahren, das haben Sie ja selber beschlossen!) Ja, wir haben beschlossen, das Bank­geheimnis zu wahren, und die Geschäftsordnung und die Verfahrensordnung geben das auch her.

Ich sage Ihnen, es ist ungefähr so wie bei der Zeugenaussage: Wenn man einen be­rechtigten Grund hat – und dazu gehört es, wenn man sich auf ein Geheimnis beruft, Bankgeheimnis, Steuergeheimnis, Geschäftsgeheimnis –, dann hat man – und so steht es in der Geschäftsordnung oder in der Verfahrensordnung; ich verweise auf Zögernitz, der Ihnen nicht unbekannt ist – glaubhaft zu machen, dass das nicht den Untersu­chungsgegenstand tangiert und dass diese Berufungsgründe auch zu Recht angeführt werden. Das hat man glaubhaft zu machen, und das kann man nicht umdrehen, indem man sagt: Macht glaubhaft, dass diese Unterlagen überhaupt in einem Zusammenhang damit stehen!

Umgekehrt ist es! Das Selbstverständnis des Parlamentariers muss sein: Schicke mir alle wesentlichen Unterlagen und mache glaubhaft, warum uns manche Unterlagen nicht zustehen! Dann können wir mit dem Verfahrensanwalt prüfen – so steht es ge­regelt –, ob wir dieser Glaubhaftmachung vertrauen oder auch nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie drehen es um! – Und Sie stellen sich hierher und sagen, Sie vertrauen Ihren Beam­ten. Dann frage ich Sie, Herr Bundesminister: Warum haben nicht Sie die Vollständig­keitserklärung, die wir abverlangt haben, unterschrieben, sondern haben Ihre Beamten vorgeschickt? Vertrauen Sie da Ihren eigenen Beamten nicht?

Eines sage ich Ihnen nämlich schon: Die Vollständigkeitserklärung wirkt jetzt! Sollte etwas hervorkommen, das uns vorenthalten wurde, dann bewegen wir uns ganz ein­deutig im § 302, Amtsmissbrauch – da werden Sie mir zustimmen –, sollte so etwas hervorkommen. Es ist daher sehr wichtig, zu vertrauen, aber man muss es auch bis zur obersten Spitze durchziehen. Sie haben das zum Teil nicht getan, Sie vertreten dann die Meinungen.

Wenn wir im Ausschuss hören – veröffentlichtes Protokoll, daher kein Geheimnisverrat oder sonst irgendetwas, in der 18. Sitzung, Seite 40 folgende, und in der 20. Sitzung, Seite 40 folgende –, dass man sich laut Auskunft der bei der Finanzmarktaufsicht und bei der Nationalbank für die Aktenbeischaffung Zuständigen im Vorfeld, schon im No­vember, mit der Finanzprokuratur und ähnlichen Institutionen getroffen hat und dort be­schlossen hat, welche Unterlagen man uns nicht vorlegt (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), dann ist das ein Missbrauch des Amtsverständnisses ge­genüber dem Parlament! Nicht anders ist das zu werten. (Beifall bei der FPÖ.)


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Bitte den Schlusssatz, Herr Kollege!


Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. – Es ist das Selbstverständnis der Parlamentarier, dass wir uns auch im Rahmen der vielen Aus­gliederungen Anfrage-, Interpellationsrechte und Ähnliches wieder zurückerkämpfen müssen! (Beifall bei der FPÖ.)

17.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. 3 Minuten Restredezeit der Fraktion. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Mag. Donner­bauer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Pilz –: Treten Sie zurück als Vorsitzender des Ausschusses!)

 


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