Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 172

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17.26.10

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte eingangs meiner Rede das, was ich in der tat­sächlichen Berichtigung nicht unterbringen konnte, jetzt noch einmal ausdrücklich dar­legen, weil Kollegin Fekter doch schon über geraume Zeit hinweg eigentlich Rechts­meinungen vorgebracht hat, die von den Gutachtern (Abg. Dr. Fekter: Die herrschende Lehre!), denen sie zugeordnet werden, mehrfach entgegnet worden sind, als unrichtig dargestellt worden sind. (Abg. Dr. Fekter: Nachlesen, Herr Jarolim! Nachlesen!)

Frau Kollegin Fekter, es ist irgendwie peinlich, wenn Sie jemanden zitieren mit etwas, von dem der Betreffende von sich aus mehrfach sagt, dass er es nicht gesagt hat, wenn er sich hier nicht wehren kann und von Ihnen mit dieser Meinung vereinnahmt wird. Ich glaube, dass das gerade in einer derart wichtigen Angelegenheit unmöglich ist!

Herr Finanzminister, lassen Sie mich sagen, wir respektieren hier wirklich alle Ihre Ver­suche, den rechtsstaatlich korrekten Weg zu gehen. Aber mit Beratungen wie jener durch Kollegin Fekter wird das leider Gottes nicht möglich sein. Ich respektiere auch, dass Sie hier nicht zuständig waren, sondern das Ganze eigentlich unter dem ehemali­gen Bundeskanzler Dr. Schüssel gelaufen ist, und wundere mich darüber, dass dieser sich heute hier nicht zu Wort gemeldet (Abg. Strache: Wo Molterer draufsteht, ist Schüssel drinnen!) und einmal seine Sicht der Dinge dargelegt hat. Das möchte ich bei der Gelegenheit anmerken.

Meine Damen und Herren, worum es hier eigentlich geht, ist ein extremer Skandal, und der muss aufgeklärt werden! Es kann doch schon jeder Außenstehende begreifen, dass die Aufklärung eines Skandals nicht mit durch und durch geschwärzten Unterla­gen erfolgen kann.

Frau Kollegin Fekter, ich möchte nur Folgendes sagen, damit hier Professor Mayer nicht dauernd falsch zitiert wird. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Meine Damen und Her­ren von der ÖVP, ich würde Sie wirklich ersuchen: Ich bemühe mich hier, diese Dinge sachlich durchzuargumentieren und ein klein wenig Licht dort ins Dunkel zu bringen, wo Kollegin Fekter Ihnen offensichtlich etwas Falsches mitgeteilt hat. Lassen Sie mich bitte nur kurz das verlesen, was ich vorhin sagen wollte.

Professor Mayer ist in der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses von Kollegin Fekter auch mit dieser Rechtsmeinung – oder mit dieser Unrechtsmeinung –, die sie heute hier dargestellt hat, konfrontiert worden. Frau Abgeordnete Fekter hat zu ihm ge­sagt: Herr Professor Mayer, ich halte Ihnen etwas aus einem Buch vor. – Er hat dann gesagt: Frau Abgeordnete, ich muss Ihnen sagen, wir müssen schon unterscheiden, welchen Sachverhalt wir hier zu beurteilen haben, und Sie können diese Schlussfolge­rung nicht ziehen.

Dann hat er ausdrücklich gesagt: Man muss – im gegenständlichen Fall, also diesem Fall zugeordnet – Betriebseinnahmen – nämlich seine Betriebseinnahmen, das waren also die des Betroffenen Steininger –, „Betriebseinnahmen und -ausgaben“ „wohl zur Gänze als vom Untersuchungsauftrag gedeckt ansehen ..., denn sonst würde ja die ersuchte Behörde“, nämlich das Finanzministerium, „sozusagen die Arbeit des Aus­schusses vorwegnehmen“.

Meine Damen und Herren, ich glaube, man kann es nicht klarer sagen: Mayer sagt, es darf nicht geschwärzt werden, weil durch die Schwärzung der Untersuchungsauftrag gefährdet wird!

Herr Bundesminister für Finanzen, ich darf Sie hier wirklich ersuchen: Das ist jetzt nicht eine Attacke gegen Sie, sondern das ist die gängige Rechtsmeinung. Das ist auch die


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