Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 183

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Recht, selbst zu entscheiden, welche Informationen dem Ausschuss gegeben wer­den – und welche verheimlicht und vertuscht werden.

Wie gesagt, das ist der Punkt, um den es geht (Beifall bei den Grünen): dass es einen Minister in der Bundesregierung gibt, der der Meinung ist, dass für ihn die Verfassung nicht gilt. Es liegt am Hohen Haus, damit Schluss zu machen! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Stummvoll: Ein Ausschussobmann, der verurteilt ist!)

18.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.07.15

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist, sagen wir, jeder Grund ein guter Grund, in diesem Haus über Belange der Landesverteidigung zu sprechen, weil die Landesverteidigung ohnedies das Stiefkind dieser Republik ist, und zwar unabhängig davon, welche Farbenlehre gerade für den jeweiligen Bundeskanzler oder den jeweili­gen Bundesminister in Anspruch zu nehmen ist.

Ich darf sehr allgemein, aber doch sehr einleuchtend zum Ausdruck bringen, dass die Wertstellung eines bestimmten Kapitels der Verwaltung sehr stark widergespiegelt wird durch die Budgetposition, die diesem Verwaltungsbereich zugeordnet wird, und seit Jahrzehnten ist das Bundesheer Schlusslicht der Aufmerksamkeit dieser Republik.

Zweitens ist daran zu erinnern, dass in der Nachbeschaffungsfrage der Draken so wie auch in anderen europäischen Ländern ein gewisser Stau eingetreten ist – das betrifft die Finnen genauso wie die Schweizer zum Beispiel – und dass der Nachbeschaf­fungsbeschluss unter der Regierung Klima gefasst worden ist, und zwar im Jahr 1999. Ich füge hinzu: ebenfalls verspätet.

Der Nachbeschaffungsbeschluss hat völlig eindeutig auf Nachbeschaffung von Flug­zeugen, Abfangjägern der Generation 4, gelautet.

So. Und jetzt sind wir bei der Typenfrage, und ich erspare es mir dezidiert, auf die Typenfrage einzugehen, weil grundsätzlich die vitalen Fragen, die damit zusammen­hängen, typenunabhängig zu behandeln sind.

Zur Frage des Vorlegens des Koziol-Gutachtens erlaube ich mir den verfassungsrecht­lichen Hinweis, dass die Beschaffung dieses Gutachtens Teil der allgemeinen Ver­waltung des Bundesministeriums für Landesverteidigung geworden ist und ich daher rechtlich keine Grundlage sehe, gemäß den Bestimmungen der Verfassung und der Verfahrensordnung das Gutachten dem Parlament zuzuleiten.

Aber das ist nicht der Hauptpunkt. Ein weiterer Punkt ist, dass es im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Debatte natürlich nicht nur um die Eurofighter-Frage geht, son­dern die Eurofighter-Frage auch missbraucht wird, um von substanziellen Erfordernis­sen der Landesverteidigung grundsätzlich abzulenken.

Selbstverständlich ist es so, dass so ein schönes, plakatives Darstellungsgebiet leicht auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit konsumieren kann, aber im Bereich der Verantwortung für Landesverteidigung können wir nicht dabei haltmachen. Es wird unter anderem unrichtigerweise behauptet, dass mit dem gegenwärtigen Leasingver­hältnis der F-5, Schweiz, die Luftraumüberwachung bis 2008 sichergestellt ist. Das ist wohl so, aber damit ist die Luftraumsicherung – und von der Luftraumverteidigungsfä­higkeit spreche ich hier gar nicht; aber die Sicherung ist die Vorstufe der Verteidigung – in gar keiner Weise apostrophiert. Ganz im Gegenteil: F-5 ist nicht nachtkampffähig und nicht schlechtwetterkampffähig, sodass die F-5 zum Fotografieren bei Tag, bei


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