Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 211

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten; Restredezeit der Frak­tion: 9 Minuten. – Bitte.


19.57.16

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! – Wir werden noch ziemlich die gleichen sein wie vorhin. Ich darf den Kollegen von den Grünen zu ihrer Anfrage zur Kenntnis bringen, dass der vorliegende Antrag bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode praktisch (Abg. Dr. Cap – in Bezug auf das Rednerpult –: Etwas tiefer!) – hört man mich schlecht? Das kann doch nicht wahr sein! (Abg. Dr. Cap: Es ist zu hoch!) – textgleich eingebracht, im Ausschuss be­handelt und von allen Fraktionen – bis auf die Grünen – abgelehnt wurde. Nun hat man zwar schon herausgehört, dass die SPÖ diesen Antrag nunmehr unterstützen wird, aber, wie gesagt, es hat diesen Antrag schon einmal gegeben.

Ich möchte aber auch gleich voranstellen, dass ich den ersten Satz des ersten Absat­zes Ihres § 1 voll und ganz persönlich unterschreiben kann, der da lautet: „§ 1. (1) Der Nationalrat verurteilt jede Form der Diskriminierung, Anfeindung und Gewalt gegen homo- und bisexuelle Frauen und Männer.“

Ich glaube, es wird den meisten, vielleicht sogar – wünschenswert wäre es – allen hier in diesem Raum auch so gehen, dass sie das unterschreiben können.

Aber nun zum Antrag im Generellen. – Wie gesagt, bereits im September 2005 haben Sie einen Antrag nach § 27 Geschäftsordnungsgesetz betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Opfer der antihomosexuellen Sonderstrafgesetze amnestiert, rehabilitiert und entschädigt werden, eingebracht. Dieser begünstigt, wie der heutige, alle Verurtei­lungen nach dem Totalverbot der Homosexualität und dem aufgehobenen § 209 StGB bezüglich des Schutzalters – egal, ob die Straftaten heute noch nach den Nachfolgebe­stimmungen § 207b StGB strafbar sind. Aus diesem Grund wurde er damals auch von uns abgelehnt.

Im Detail hätten die Grünen damit nicht nur Personen, die sich unter Erwachsenen homosexuell betätigt haben – also das Totalverbot betreffend – oder als Erwachsene eine sexuelle Beziehung zu einem Jugendlichen hatten – bezüglich des Schutzalters jetzt –, begünstigt, sondern auch Personen, die nach § 207b StGB die mangelnde Reife oder die Zwangslage einer Person unter 16 Jahren für sexuelle Handlungen aus­genützt oder eine Person unter 18 Jahren für geschlechtliche Handlungen bezahlt ha­ben; also zum Beispiel Kunden eines Strichjungen.

Eben diese Personen, diese letztgenannten zwei Gruppen von Personen, würden nach Ihrem Gesetzentwurf folgende Begünstigungen erhalten: eine Verurteilung dieser Dis­kriminierung durch den Nationalrat, den Ausdruck des Bedauerns für das Aufrecht­erhalten der auf gleichgeschlechtliche Handlungen gerichteten Strafbestimmungen sei­tens des Nationalrates, die Tilgung der Verurteilungen und Schadenersatz für alle Ver­urteilungen und sonstigen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Maßnahmen, zumindest aber eine Entschädigung von 15 000 € für die persönliche Beeinträchtigung durch die Verurteilung und von rund 200 € pro Hafttag.

Diese Belobigung kann von unserer Seite, vom BZÖ, gerade in Bezug auf die zwei letztgenannten Gruppen, die im § 207 b StGB genannt sind, sicherlich nicht mitgetra­gen werden, und es wird daher diesbezüglich keine Zustimmung von uns geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

20.00

 


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