Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 151/A dem Justizausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 – EStG 1988), BGBl. Nr. 400/1988, geändert wird (173/A)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen sogleich in die Debatte ein.
Das Wort erhält als Erster der Antragsteller, Herr Abgeordneter Weinzinger. – Bitte.
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Geschätzte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag geht es ganz schlicht darum, dass Behinderte ihre Beiträge zu Behindertenverbänden, zu ihren Interessenverbänden, zu jenen Verbänden, die für sie notwendig sind – lebensnotwendig zum Teil –, auch im Rahmen der Sonderausgaben absetzen können.
Wir machen einiges für Behinderte, das ist unsere Pflicht, und zwar geben wir Behinderten, soweit es die finanziellen Möglichkeiten unserer staatlichen Gemeinschaft erlauben, gewisse Vorteile. Doch ausreichend können diese nie sein. Behindert ist man entweder von Geburt an oder wird man durch Krankheiten und Unfälle, und wer behindert ist, der hat unglaubliche Nachteile und braucht Hilfe. Und diese Hilfe findet er in einem ganz großen Ausmaß bei den Behindertenverbänden.
Seit über 20 Jahren fordern Behindertenverbände und Einzelpersonen eine steuerliche Begünstigung für Mitgliedsbeiträge an Behindertenverbände. Dieser unser Antrag zielt darauf ab, dass im Rahmen der Sonderausgaben die Beiträge an Behindertenverbände als zusätzliche Sonderausgaben anerkannt werden.
Es ist keine großartige Sache. Es beschädigt sozusagen unseren Staatshaushalt nicht übermäßig, aber es ist für den Einzelnen ein echter Vorteil, ein steuerlicher Vorteil, den er nutzen kann.
Wir glauben, dieser Antrag, der nun schon seit zwei Jahrzehnten immer wieder eingebracht wird, könnte jetzt – nicht zuletzt aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Lage – akzeptiert und angenommen werden. Wir könnten dadurch so manchem Behinderten einen wenn auch nicht gigantischen, so doch immerhin spürbaren Vorteil zukommen lassen, und unser Staatshaushalt wäre sozusagen in keiner Weise gefährdet. Ich bitte daher, diesen Antrag im zuständigen Ausschuss entsprechend zu beraten und positiv zu behandeln und dann in zweiter und dritter Lesung anzunehmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)
20.03
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf in gebotener Kürze zu dem vorliegenden Antrag in erster Lesung seitens meiner Fraktion sprechen. Den Inhalt unterstützen
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