Heute hat die kubanische Botschafterin in Österreich eine Pressekonferenz abgehalten, in der sie sich dagegen gewehrt hat. Sie hat unsere vollste Unterstützung, weil das nicht sein kann.
Ich erwarte mir von einer österreichischen Bundesregierung, die auch für eine liberale, offene, freie Wirtschaftspolitik steht, ein deutliches Bekenntnis gegen einen solchen Dirigismus der Amerikaner, gegen einen solchen Druck. Dagegen müssen wir uns wehren im Sinne eines freien Finanzplatzes und Bankenmarktes in Österreich. (Beifall beim BZÖ.)
10.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing.
Westenthaler, Scheibner, Mag. Darmann und Kollegen, eingebracht im Zuge
der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses (70 d.B.)
über das Bundesfinanzgesetz 2007 (39 d.B.) – Kapitel 10,
betreffend Berufsverbot für Sexualverbrecher
Immer wieder kommt im
Zuge der Aufklärung von Sexualstraftaten – insbesondere solchen
an Kindern und Jugendlichen – zutage, dass die Straftäter ganz
gezielt auch beruflich die Nähe zu ihren Opfern suchen.
Berechtigtermaßen wird daher immer wieder gefordert, eine berufliche
Tätigkeit zu unterbinden, die Sexualstraftäter in Kontakt zu
möglichen Opfern bringen bzw. die Wiederholungsgefahr erhöhen. Aus
diesem Grund besteht ja unter anderem z.B. die Regelung, dass Straftätern,
die schwere strafbare Handlungen unter den erleichternden Umständen
begangen haben, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, den
Führerschein verlieren weil ihre Verkehrszuverlässigkeit damit nicht
mehr gegeben ist.
Die vorige
Bundesregierung hat mit der Aufnahme einer Verurteilung nach § 212
StGB (Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses) in den Katalog der
Strafen, die zu einem Amtsverlust führen und allgemein wegen der Aufnahme
einer Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als sechs
Monaten bereits das im Bereich des Strafrechts Mögliche getan, um das Ziel
eines Berufsverbots zu erreichen.
Die derzeitige
Bundesregierung – insbesondere Bundesminister Platter und Vizekanzler
Molterer – hat sich nun löblicherweise ebenso wie das BZÖ
auch dafür ausgesprochen, Berufsverbote bei Sexualdelikten zumindest im
öffentlichen Dienst und für Ärzte, aber auch für
Kindergärtner und Lehrer im Zusammenhang mit Verurteilungen wegen des
Besitzes von Kinderpornographie einzuführen.
Diesem Vorhaben stehen
aber einige Schwierigkeiten entgegen:
Eine Automatik ist kaum
denkbar, weil ein Bezug zwischen der typischen Opfergruppe –
also dem Delikt – und der Berufsumgebung des jeweiligen Verurteilten
im Einzelfall geprüft werden muss.
Eine Regelung im Dienstrecht
des Bundes ist nicht ausreichend, weil sie z.B. Landeslehrer nicht betreffen
würde. Sinnvollerweise muss daher auch das Dienstrecht von Ländern
und Gemeinden (Badewächter) einbezogen werden.
Nicht nur der öffentliche Dienst, sondern auch Beschäftigungen in der Privatwirtschaft sollten verhindert werden (Kindergärten, Privatschulen), was einen völlig anderen
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