Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 170

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Ein letzter Satz noch, eine große Bitte: Die Anhebung der notwendigen Untergrenze von derzeit 40 Millionen € auf 60 Millionen €, die immer noch als Ermächtigung des Finanzministers festgeschrieben ist, sollte endlich dann auch im Glücksspielgesetz verankert werden. Da ersuchen wir als SPÖ auch die ÖVP und alle Fraktionen, mit uns gemeinsam daran zu arbeiten, dass das wird. – Danke schön und herzlichen Dank, Herr Bundeskanzler! (Beifall bei der SPÖ.)

17.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Mir liegen hiezu keine Wortmeldungen mehr vor. Die Beratungen zu diesem Themenbereich sind somit beendet.

Ich bedanke mich bei den dafür anwesenden Mitgliedern der Bundesregierung und bei Frau Volksanwältin Rosemarie Bauer.

17.06.23Landesverteidigung

Kapitel 40: Militärische Angelegenheiten

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zur Verhandlung des Teiles Landesverteidigung. Dieser umfasst das Kapitel 40: Militärische Angelegenheiten.

Die erste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz vor. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.06.37

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre schön, könnten wir heute eine Diskussion über eine ausreichende Finanzierung der im Laufen befindlichen Reform des österreichischen Bundesheeres führen und könnten wir darüber reden, wie die gesamten Mittel der internationalen Sicher­heitspolitik auf die Reform der österreichischen Streitkräfte verwendet werden.

Nach wie vor bekennen sich – ich nehme das durchaus ernst – die Vertreter und Vertreterinnen aller Fraktionen dieses Hauses, glaube ich, zu der Reform, wie wir sie in der Bundesheerreformkommission empfohlen haben. Aber das Ganze hat eine Vor­aussetzung, diese Voraussetzung ist trivial und heißt Geld. Und die Frage, die sich hier stellt, heißt: Ist im Kapitel Landesverteidigung genug Geld für die Durchführung und Umsetzung dieser Reform da? Die Antwort ist einfach und kurz und lautet (Abg. Parnigoni: Ja!): Nein! Sie heißt leider: Nein! (Abg. Mag. Kukacka: Krokodilstränen sind das!)

Ich bringe Ihnen ein einfaches Beispiel, und dann kommen wir sofort zum Kern des Problems. Ein wesentlicher Teil der Heeresreform – nicht der Kern, aber trotzdem ein wichtiger Teil – sind die baulichen Maßnahmen. Vernünftigerweise ist vorgeschlagen worden, eine doch beträchtliche Zahl von Kasernen zu schließen und Liegenschaften zu verkaufen – meiner Meinung nach zu wenig, meiner Meinung nach könnten ohne­weiters um 30 Kasernen mehr verkauft werden; aber das wird eine Aufgabe der Zukunft bleiben.

Der entscheidende Punkt ist: Gelingt es, durch bauliche Maßnahmen für die neuen Streitkräfte zu modernisieren? Und wenn Sie sich die Bauinvestitionen anschauen, dann stellen Sie eines fest: Es ist kein Geld da, weil das gesamte für Bauinvestitionen vorgesehene Geld in Eurofighter fließt. Und was für die Bauinvestitionen gilt, gilt auch für etliche andere Investitionsbereiche im österreichischen Bundesheer.

Das ist ja kein Zufall. Niemand in diesem Haus hat angenommen, dass mit Beschluss der Bundesheerreform eine große Reform mit einer Mindestanschubfinanzierung von 1,5 Milliarden € auf der einen Seite und die Beschaffung der Eurofighter mit einer


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