klärung über
die tatsächlichen Ausstiegskosten aus den Eurofighter-Beschaffungsverträgen“.
Daraus resultiert auch
das gleich lautende und vom Untersuchungsausschuss beschlossene
Beweisthema 5: „Aufklärung über die tatsächlichen
Ausstiegskosten aus den Eurofighter-Beschaffungsverträgen“.
Die Argumentation des
Bundesministers für Landesverteidigung, dass mit der Veröffentlichung
des Ihm vorliegenden Teilgutachtens oder der Übermittlung an den Untersuchungsausschuss
die Verhandlungsposition des Ministers und damit der Republik gegenüber
EADS bzw. der Eurofighter GmbH im Hinblick auf einen möglichen Vertragsausstieg
oder einer Verringerung der Stückzahl und/oder der Kosten geschwächt
werden könnte, ist somit unzulässig.
Dennoch verweigert er
dem Untersuchungsausschuss, der dies einvernehmlich mit den Stimmen aller
fünf Fraktionen beschlossen hat, die Einsichtnahme in diese Unterlagen.
Diese Tatsache alleine rechtfertigt bereits, ihn von seinen Aufgaben zu entbinden.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Dem
Bundesminister für Landesverteidigung wird gemäß Art. 74
B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das
Vertrauen entsagt“.
Wien, am 25.04.2007
*****
Präsident
Dr. Michael Spindelegger: Nächster
Redner ist Herr Abgeordneter Höfinger. 4 Minuten freiwillige
Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: So
lernt man halt, Anträge nicht mehr ernst zu nehmen! – Abg. Rädler: Sie können ja mitstimmen,
Herr Jarolim!)
18.32
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sollten diese Diskussion über das Budget für militärische Angelegenheiten nicht ausschließlich über den Eurofighter führen. Es gibt so viele wichtige Bereiche im österreichischen Bundesheer, die angesprochen gehören.
Ich muss aber schon darauf
hinweisen, Herr Bundesminister, dass einiges in Ihrer politischen Verantwortlichkeit nicht so angelegt
ist, dass man den Eindruck hat, dass ein hundertprozentiger Rückhalt
Ihrerseits gegeben ist.
Gleich vorweg, Herr Kollege Scheibner: Ich finde aber auch den
Misstrauensantrag überzogen. Die Ausführungen der Kollegen Pilz und
Kogler haben sich sowieso am Rande der Lächerlichkeit befunden und waren
dieses Hauses unwürdig. (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Bundesminister! Artikel 80 der Bundesverfassung gibt Ihnen aber
auch die Befehls- und die Verfügungsgewalt über das österreichische
Bundesheer. Die Entscheidungsgewalt, die Entscheidungskraft müssen Sie
aber selbst mitbringen, das obliegt Ihnen.
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