Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 211

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19.09.00 Justiz

Kapitel 30: Justiz

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zur Verhandlung des Teiles Justiz, Kapitel 30.

Als erste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Stoisits mit einer Redezeit von 8 Minuten zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.09.17

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar vecer, poštovane dame i gospodo! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Frau Bundesministerin, ich freue mich, dass Sie heute anwesend sind. Ich habe gestern bedauert, dass Sie bei der ersten Lesung zum Gesetzesantrag betreffend Reform der bedingten Entlassung und dann auch zur Frage Amnestiegesetz, Strafrechtliches Entschädigungsgesetz nicht da sein, ich nehme an, konnten – und nicht: nicht wollten. Ich habe das deshalb gestern erwähnt, weil es in der Ära Bundesminister Dr. Michalek, auch dann Böhmdorfer und in der Folge auch Ministerin Mag. Gastinger und insgesamt im Justizausschuss bis jetzt immer üblich war, danach zu trachten, Materien im Justiz­bereich, die im Parlament bearbeitet werden, so konsensual wie möglich zu einem Ende zu führen und einen so hohen Konsens wie möglich zu erzielen – in der Regel wirklich Konsens, auch bei ganz sperrigen und diffizilen Materien, wo man nicht vermuten würde, dass es im Parlament Übereinstimmung gibt, wo doch ideologisch die Vorstellungen schon sehr weit auseinander liegen.

Darum freue ich mich, dass Sie heute hier sind. Ich wiederhole aber meine gestrige Rede zur bedingten Entlassung nicht, denn die Kollegen, die wollten, haben es gestern gehört, und Sie kennen das ohnedies, denn Sie haben sich ja in Ihrer ersten großen Pressekonferenz, wenn ich jetzt die ganze Causa Elsner beiseite lasse, genau diesem Thema – überfüllte Häfen, Reformbedarf auf diesem Gebiet, jetzt nicht nur bei der Frage bedingte Entlassung, alternative Strafformen – gewidmet. Und ich kann Ihnen versichern, das wir vonseiten der Fraktion der Grünen die Bestrebungen, die jetzt medial transportiert werden – aber auch in den Ausschusssitzungen hatten wir schon Gelegenheit, darüber zu reden –, unterstützen werden. Unsere Vorschläge decken sich nicht in allen Details mit den Vorstellungen des Bundesministeriums für Justiz – wobei ich jetzt immer das Bundesministerium für Justiz von der Bundesministerin für Justiz unterscheide, denn das Bundesministerium für Justiz gibt es schon länger als Sie in diesem Amt, und da weiß ich schon mehr, was dort gewollt wird und nicht gewollt wird –, aber ich kann Ihnen nur sagen: Wir zählen auf Sie in diesen Fragen!

Zum Jugendgerichtshof und zu den neuesten Entwicklungen in diesem Bereich wird dann Kollegin Hradecsni noch Stellung nehmen.

Ich möchte jetzt einige Anmerkungen zum Budget selbst machen. – Es ist immer erfreulich, wenn Budgets steigen. Es ist besonders dann erfreulich, wenn das Budgets in Bereichen sind, wo in den letzten Jahren keine allzu großen Erfolge auf budgetärer Ebene und bei der Ausweitung zu verzeichnen waren, wiewohl es auch unter Böhmdorfer und Mag. Gastinger solche gegeben hat. Aber nach wie vor existiert die Misere in der Frage der überlangen Verfahren, des Zugangs zum Recht, des Gefühls vieler Bewohnerinnen und Bewohner dieses Landes, dass sie, wenn sie Recht suchen, auf dieses Recht nur allzu lange warten, weil die Gerichtsorganisation so ist, wie sie ist, weil die Rechtsordnung so ausgestaltet ist, wie sie ist, wobei manche Rechtsuchenden dann das Gefühl haben, dass diese sie nicht unterstützt, sondern sie behindert. Vielfach ist es so, dass es organisatorische Dinge sind, die diesen Zugang zum Recht für die Menschen nur allzu schwer gestalten.

 


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