Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 291

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machen), welcher aber in Österreich keine Rechtsgrundlage darstellt (ist laut EU sogar verboten) und lässt diese Kontoschließungen somit als Ungleichbehandlung von Menschen auf Grund ihrer Herkunft bewerten.

Grundsätzlich hat jede Bank das Recht, sich ihre Kunden selbst auszusuchen. Der Ausschluss aufgrund der Herkunft stellt aber eine Diskriminierung dar und ist aus menschenrechtlicher Sicht strengstens abzulehnen.

Bei dieser „Kubakrise der BAWAG“ könnte es gleich zu mehreren Rechtsbrüchen gekommen sein:

österreichisches Datenschutzrecht (Daten dürfen nicht zum Vollzug von Eigentümer­wünschen verwendet werden)

Verstoß gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben“

Verletzung des Bankgeheimnisses

Vertragsverletzungen

Anti-Diskriminierungsgesetze

EU-Verordnungen

Verstoss gegen das Grundrecht auf Eigentum

Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz

Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, sicherzustellen, dass öster­reichische Bankkunden nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden, sowie, dass das österreichische Bankgeheimnis strikt eingehalten wird. Diesbezüglich öffentlich diskutierte Vorwürfe gegenüber der BAWAG sollen einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.04.16

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ge­schätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Westen­thaler, Herr Klubobmann, Sie haben natürlich Recht, was diese Kuba-Geschichte bei den Banken betrifft. Vielleicht liegt es auch Ihrem oder den anderen Klubs vor: Nächste oder übernächste Woche ist eine kubanische Wirtschaftsdelegation hier bei uns im Parlament, und wir werden das dann wahrscheinlich sehr ausführlich diskutieren. Ich glaube, das ist im Sinne des gesamten Parlaments.

Herr Gerald Hauser – er ist jetzt nicht hier – hat die Umverteilungsdebatte eigentlich sehr gut begonnen, indem er gemeint hat, dass die Unterschiede zwischen den Mana­ger­gehältern und den Gehältern beziehungsweise den Löhnen der Arbeitnehmer exorbitant auseinanderklaffen. Ich erinnere mich, dass vor 14 Tagen in der National-


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