Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 299

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

einen statistischen Effekt zurückzuführen, da ein spezielles Förderungsprogramm für die Integration von Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt vom AMS angeboten wurde und sehr viele Menschen, die als arbeitssuchend gemeldet waren, beim AMS ihre Behinderung angaben. Hierfür ist kein Feststellungsbescheid durch das Bundessozialamt erforderlich. Die Angabe beim AMS hat aber nichts zu tun mit der Einstufung durch das Bundessozialamt als begünstigter Behinderter nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.

Ich bin auch immer mehr und sehr oft mit behinderten Menschen konfrontiert, die eine Arbeit suchen, die gut ausgebildet und auch sehr fit für den Arbeitsmarkt sind und trotzdem keinen Job finden. Da muss man sich aber auch die Ursachen ansehen, und ich glaube, eine Ursache liegt darin, dass es bei Unternehmen Vorurteile gibt, aber auch, und das ist auch eine wichtige Ursache, dass sich Schutzbestimmungen einfach überholt haben, dass sie kontraproduktiv geworden sind. Deswegen braucht es einen Dialog zwischen der Wirtschaft und Betroffenen, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die den neuen Entwicklungen auch entsprechen.

Ich möchte aber diese Gelegenheit jetzt auch dazu nützen, um zum neuen Haus­betreuungsgesetz Stellung zu nehmen, und möchte Minister Bartenstein für diese Initiative danken. Wenn er vor sechs Wochen diesen Gesetzentwurf nicht gegen den Widerstand vieler in Begutachtung geschickt hätte, wären wir heute noch bei der Stunde null. So aber liegt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, der sehr gut ist, in dem es aber aus meiner Sicht noch zwei Dinge zu berücksichtigen gilt. Das eine ist, dass das Gesetz nur auf Betreuung abzielt und dass Pflege derzeit nicht vorgesehen ist. Die Realität behinderter Menschen sieht aber anders aus. Es braucht Betreuung und Pflege, und daher braucht es auch eine Änderung im Gesundheits- und Kranken­pflegegesetz, sodass auch leichte Pflegemaßnahmen vor allem in der 1:1-Betreuung möglich sind. Wir wollen keine neue Berufsgruppe bilden, sondern der Laienhelfer soll durch professionelle Helfer, durch professionelle Fachkräfte auf die individuellen Bedürf­nisse des Betroffenen eingeschult werden, und es braucht auch ein Monitoring, eine Begleitung, um die Qualität der Pflege und Betreuung zu sichern.

Der zweite Regelungsbedarf betrifft an Demenz erkrankte Menschen, die zumeist in der Pflegestufe 1 oder 2 eingestuft sind. Finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand ist aber erst ab der Pflegestufe 5 vorgesehen. Gerade an Demenz erkrankte Menschen benötigen aber eine 24-Stunden-Betreuung, und ich denke, hier wäre eine Ausnahmeregelung sehr sinnvoll. Hier ist Minister Buchinger gefordert. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

12.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.36.31

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Kollege Huainigg hat uns ja gerade eindrucksvoll gezeigt, was Wirtschaft auch sein kann, welche Herausforderungen auf die Gesellschaft zukommen, um behinderten Menschen Rahmenbedingungen zu setzen, die eine gleichwertige und undiskriminierende Möglichkeit zum Arbeiten und zum Leben in diesem Land gewährleisten.

Wir diskutierten heute schon – Kollege Mitterlehner hat dazu den Auftakt gegeben –: Geht es der Wirtschaft gut, geht es den Menschen gut! Im Laufe dieser Debatte hat sich das immer mehr in die Richtung entwickelt: Geht es den Menschen gut, geht es der Wirtschaft sicher gut! Ich denke, das ist auch ein guter Standpunkt. (Beifall bei


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite