Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 367

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lang­schrammen dürfen. Besonders bedenklich finde ich das auch anlässlich der Tatsache, dass wir alle nächste Woche zu einer Gedenksitzung eingeladen sind.

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, zu überprüfen und zu evaluieren, inwieweit hinsichtlich des Ringes Freiheitlicher Jugend­licher tatsächlich noch eine Förderwürdigkeit im Sinne des Bundesjugendförderungs­gesetzes besteht, da Aussagen und Tätigkeiten vom Ring Freiheitlicher Jugendlicher-FunktionärInnen offensichtlich nicht im Einklang mit den Bestimmungen dieses Ge­setzes und seinen Richtlinien stehen.

(Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich fordere alle Abgeordneten dieses Hauses herzlichst dazu auf, genau diesen Antrag zu unterstützen und sich anzusehen, ob es in Österreich wirklich tolerabel ist, dass ständig Grenzen überschritten werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

16.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Frau Abgeord­neten Zwerschitz ist ausreichend unterstützt, entsprechend eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der Förderungswürdigkeit des RFJ nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlagen (70 d.B.)

Die Zielsetzung des Bundes-Jugendförderungsgesetzes ist die „Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere zur Förderung der Entwicklung der geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen“. Förderungsberechtigt sind „verbandliche Jugendorganisationen, Jugendinitiativen und nicht verbandlich organisierte Jugendgruppen [], deren Organisationsstatuten mit dem Bekenntnis zur demokratischen Republik Österreich, mit den Grundwerten des Friedens, der Freiheit und der parlamentarischen Demokratie sowie der Menschen­rechte und des Rechtsstaates in Einklang stehen“.

Im Falles des Ringes Freiheitlicher Jugend (RFJ) sind Zweifel hinsichtlich der Vermitt­lung ethischer Kompetenzen und des Bekenntnisses zur demokratischen Republik Österreich angebracht.

FunktionärInnen des RFJ fallen immer wieder in Zusammenhang mit NS-Wieder­betätigung auf; erst vor wenigen Tagen forderte die RFJ-Bezirksgruppe Deutsch­landsberg die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes.

Darüber hinaus bestehen offensichtlich personelle Verflechtungen zur offen neo­nazistischen Szene, was sich nicht zuletzt durch rege CD- und Buch-Bestelltätigkeit von RFJ-FunktionärInnen beim berüchtigten rechtsextremen Aufruhr-Versand doku-


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