langschrammen
dürfen. Besonders bedenklich finde ich das auch anlässlich der Tatsache,
dass wir alle nächste Woche zu einer Gedenksitzung eingeladen sind.
Deshalb bringe
ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Die Bundesministerin
für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, zu überprüfen
und zu evaluieren, inwieweit hinsichtlich des Ringes Freiheitlicher Jugendlicher
tatsächlich noch eine Förderwürdigkeit im Sinne des
Bundesjugendförderungsgesetzes besteht, da Aussagen und
Tätigkeiten vom Ring Freiheitlicher Jugendlicher-FunktionärInnen
offensichtlich nicht im Einklang mit den Bestimmungen dieses Gesetzes und
seinen Richtlinien stehen.
(Beifall bei
den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich fordere alle
Abgeordneten dieses Hauses herzlichst dazu auf, genau diesen Antrag zu
unterstützen und sich anzusehen, ob es in Österreich wirklich
tolerabel ist, dass ständig Grenzen überschritten
werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen. –
Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
16.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Frau Abgeordneten Zwerschitz ist ausreichend unterstützt, entsprechend eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Zwerschitz,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Überprüfung der
Förderungswürdigkeit des RFJ nach dem
Bundes-Jugendförderungsgesetz
eingebracht im Zuge
der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage
(39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages
für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt
Anlagen (70 d.B.)
Die Zielsetzung des Bundes-Jugendförderungsgesetzes ist die
„Förderung von Maßnahmen der außerschulischen
Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere zur Förderung der
Entwicklung der geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen,
religiösen und ethischen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen“.
Förderungsberechtigt sind „verbandliche Jugendorganisationen,
Jugendinitiativen und nicht verbandlich organisierte Jugendgruppen [],
deren Organisationsstatuten mit dem Bekenntnis zur demokratischen Republik
Österreich, mit den Grundwerten des Friedens, der Freiheit und der
parlamentarischen Demokratie sowie der Menschenrechte und des Rechtsstaates
in Einklang stehen“.
Im Falles des Ringes Freiheitlicher Jugend (RFJ) sind Zweifel
hinsichtlich der Vermittlung ethischer Kompetenzen und des Bekenntnisses
zur demokratischen Republik Österreich angebracht.
FunktionärInnen des RFJ fallen immer wieder in Zusammenhang mit
NS-Wiederbetätigung auf; erst vor wenigen Tagen forderte die
RFJ-Bezirksgruppe Deutschlandsberg die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes.
Darüber hinaus bestehen offensichtlich personelle Verflechtungen zur offen neonazistischen Szene, was sich nicht zuletzt durch rege CD- und Buch-Bestelltätigkeit von RFJ-FunktionärInnen beim berüchtigten rechtsextremen Aufruhr-Versand doku-
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