mentiert, welcher
etwa eine CD der Band „Endlöser“ mit dem Titel „Wir
geben Gas“ feilbietet.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesministerin
für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert zu überprüfen
und zu evaluieren, inwieweit hinsichtlich des Ringes Freiheitlicher Jugend tatsächlich
noch eine Förderwürdigkeit im Sinne des Bundes-Jugendförderungsgesetzes
besteht, da Aussagen und Tätigkeiten von RFJ-FunktionärInnen
offensichtlich nicht im Einklang mit den Bestimmungen dieses Gesetzes und
seinen Richtlinien stehen.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
16.16
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl
(SPÖ): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich freue mich sehr, dass die neue Bundesregierung aus unserer Sicht
dringend notwendige Reformen beim Kinderbetreuungsgeld in Angriff nehmen
wird und bereits vorbereitet. Und ich kann mich eigentlich nur wundern, wenn
Herr Abgeordneter Dolinschek davon spricht, dass sich das Kindergeld so
bewährt hätte. Natürlich nimmt jeder gerne das Geld; das ist unbestreitbar,
es sei auch jedem vergönnt. Aber ich würde Ihnen empfehlen, in dem
noch von Ihnen in Auftrag gegebenen Evaluierungsbericht nachzusehen. Dort wird
nämlich nachgewiesen, dass es großen Korrekturbedarf gibt und dass
das Kinderbetreuungsgeld in der derzeitigen Form alle damals selbst
gesteckten Ziele klar verfehlt hat. (Abg.
Dolinschek: Über eine
Verbesserung kann man immer reden!)
Daher bin ich sehr froh darüber, dass wir jetzt gemeinsam eine Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes in Angriff nehmen. Das ist einerseits die erste Flexibilisierungsstufe, die Möglichkeit, 15 plus drei Monate bei höherem Karenzgeld in Anspruch zu nehmen. Das halte ich für eine sehr wichtige Maßnahme. Es besteht auch bereits sehr großes Interesse. Viele fragen schon nach, ob das für sie auch schon gelten wird. Ich denke, dass wir nach einem kurzen Beobachtungszeitraum auch versuchen sollten, in dieser Legislaturperiode, wenn sich das bewährt und wenn es stark in Anspruch genommen wird, wovon ich eigentlich ausgehe, noch weitere Flexibilisierungsstufen umzusetzen.
Was die Zuverdienstgrenze und auch den vom Kollegen Dolinschek eingebrachten Antrag betrifft, so ist eine Anhebung der Zuverdienstgrenze vorgesehen. Ich denke aber, dass wir das Chaos, das Sie, Frau Bundesministerin, von Ihrer Vorgängerin übernehmen mussten (Abg. Dr. Schüssel: Na wirklich nicht!), was die Administration der Rückforderung der betreffenden Zuverdienstgrenze betrifft, dazu nutzen sollten, gleich eine grundlegendere, größere Reform in Angriff zu nehmen. Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze ist ein Punkt. Ich denke, wir sollten sie auch anders konstruieren und durchschaubarer machen, also leichter fassbar für die Betroffenen. Und ich glaube, dass es auch günstig wäre, hier eine größere Wahlmöglichkeit für die Eltern zu schaffen, indem wir sie wählen lassen zwischen einer Geldgrenze oder eine Zeit-
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